27.09.2007 – 13:17
Autor: Kredit Engel

Schlechte Nachrichten für die HypoVereinsbank. In der letzten Zeit wurden vom Oberlandesgericht Koblenz und dem Bankensenat des OLG Nürnberg verschiedene Urteile zum Schutz von Käufern überteuerter und unbrauchbarer Immobilien, so genannter Schrottimmobilien, gefällt, deren Kauf von der HypoVereinsbank per Immobilienkredit finanziert worden war.


Offenbar ohne hinreichende Überprüfung hatte die HypoVereinsbank den Käufern oder Treuhändern in deren Auftrag Kredite gewährt, durch die völlig überteuerte Immobilien finanziert werden konnten. Konkrete Kreditbeträge müssen vom Kreditnehmer nun nicht zurückgezahlt werden.

Ausgangspunkt war ein Urteil vom 30.03.2007, als der Bankensenat des OLG Nürnberg zugunsten eines der betroffenen Käufer entschied. Der Käufer hatte bereits 1993 seinen Kredit für die Finanzierung einer Eigentumswohnung (Kaufpreis 123.500 DM)in Duisburg von der Bayrischen Vereinsbank AG, der Vorgängergesellschaft der HypoVereinsbank, bekommen, obwohl der tatsächliche Wert der Wohnung zu diesem Zeitpunkt lediglich 63.500 DM betrug. Dieser Umstand muss der Bank bekannt gewesen sein, da diese offenbar über alle relevanten Informationen zur betreffenden Immobilie verfügte.

Der Richter argumentierte, dass die Bank den Kreditnehmer im Vorfeld über den überteuerter Preis der Eigentumswohnung hätte informieren müssen. Auf Grund dieser unterlassenen Warnung wertet der Bankensenat die Situation, als wäre der gesamte Vorfall nichtig, das heißt weder hat der Kreditnehmer die Wohnung gekauft, noch einen Kredit aufgenommen.

Nicht ganz die gleiche Ausgangssituation aber ein ebenso verbraucherfreundliches Urteil fällte das Oberlandesgericht Koblenz. Ein Mitarbeiter des Unternehmens Finanz- und Immbolienberatung Häberle riet einem Kunden, einen Appartment für Studenten in der Moselresidenz Trier zu kaufen, um sich steuerliche Vorteile und eine Altersvorsorge zu schaffen. Der Kunde unterschrieb anschließend einen Darlehensvertrag über 142.000 DM für die Immobilie bei der HypoVereinsbank. Die Hypovereinsbank akzeptierte anschließend die Vorgehensweise des beurkundenden Notars, der das Geld ohne Vollmacht direkt auf ein Treuhandkonto überweisen ließ. Da der Kreditnehmer den Kreditbetrag nie erhalten hatte, so das OLG Koblenz, sei dieser nicht zu Rückzahlungen verpflichtet.

Als Fazit lässt sich aus jüngsten Urteilen ziehen, dass die Verantwortung für Immobilienkredite stark bei den Banken und kreditvermittelnden Instituten liegt. Auch wenn das interessierte Immobilien-Spekulanten sicher freuen wird, lässt das aus Sicht der Banken nur eine verschärfte Prüfung von Kreditanfragen zu. Nichts desto Trotz wird dadurch Nachlässigkeiten bei der Kreditvergabe besser vorgesorgt sein und der Verbraucher mit einem einmaligen Anliegen für einen Immobilienkredit steht auf der sicheren Seite.

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