
Eine weitere gute Meldung für alle Kreditnehmer. Wieder vermeldet vom Oberlandesgericht Koblenz. Zur Vorgeschichte: Einige Kreditnehmer in Deutschland haben sich für eine endfällige Kreditkündigung entschieden. Die Besonderheit der endfälligen Kreditkündigung ist, dass die Kreditsumme am Ende der Kreditlaufzeit zurückbezahlt werden muss.
Banken bieten dies in der Regel an. Allerdings sind die entsprechenden Überschussbeteiligungen der Versicherungsgesellschaften rückläufig, weshalb in vielen Fällen Ablaufleistungen der Kapital-Lebensversicherungen nicht mehr reichen, um die Kredite nach Ablauf der Laufzeit zu tilgen.
Das ist natürlich denkbar unangenehm für die betroffenen Kreditnehmer. Jedoch deutet sich auch hier wieder Hilfe für Betroffene in Deutschland an. Wie bereits erwähnt, ist es erneut eine Entscheidung des Oberlandesgericht Koblenz, welches sich abermals schützend hinter die Kreditnehmer stellt. In einem Urteil wurde kürzlich für einen Kreditnehmer entschieden. Dieser war zuvor auf einer Finanzierungslücke von rund 45.000 Euro sitzen geblieben, was aber in Folge des Urteils durch die Bank welche den Kredit gegeben hatte selbst beglichen werden muss.
Quelle: Ablaufleistung bei endfälliger Kreditkündigung reicht nicht. Was tun?
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