
Die steuerlichen Veränderungen ab Januar 2009 machen Fremdfinanzierungen für Vermieter attraktiver. Künftig werden nämlich Zinsen, Dividenden und Kursgewinne mit der Einführung der Abgeltungssteuer mit 25 Prozent besteuert, dagegen unterliegen Mieteinkünfte weiterhin der Progression von bis zu 45 prozentiger Besteuerung.
Hier müssen Vermieter bei Finanzierungsfragen künftig umdenken, weil ihre Schuldzinsen für den Hauskredit bis zu 45 Prozent steuermindern wirken, Depoterträge künftig aber nur noch zu einem Viertel besteuert werden. Die altbewährte Einstellung, dass der Immobilienerwerb oder Handwerkerrechnungen aus eigenen Mitteln zu zahlen, wird damit hinfällig.
Eine vermietete Immobilie, die mit Hilfe der Bank renoviert wird, macht dem Hausbesitzer möglich, die daraus resultierenden Kreditzinsen als Werbungskosten voll wirksam zu machen und somit die Abgaben bei hoher Progression zusammen mit Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag deutlich senken. Hier können sich Steuerverminderungen um die Hälfte der bisherigen Last ergeben. Die für die Renovierung vorgesehen Depotwerte erwirken somit Kapitalerträge, von denen aber nur 25 % versteuert werden.
Die behaltenen Kapitaleinnahmen erhöhen aber nicht mehr die Progression für die übrigen Einkünfte. Das wiederum mindert die Schuldzinsen aus dem Miethaus. Hier lohnt sich eine Fremdfinanzierung sogar, wenn der Kredit die Einkünfte aus dem Depot übersteigt. Zwei Hürden wurden durch die Entwickler der Abgeltungssteuer allerdings eingebaut, um Vermieter an der rücksichtslosen Nutzung der Tarifspreizung zu hindern. Dreiecksverbindungen über die Hausbank und familieninterne Kredite bieten hier keine Vorteile, denn hier unterliegen die Kapitalerträge auch im Jahr 2009 der Progression.

