
Die Bank Austria stößt derzeit schlechte Zahler ab und verunsichert mit dieser Vorgehensweise zahlreiche Schuldner. 50.000 Kreditnehmer, die Kreditkunden bei der Bank Austria sind, bekommen auf diese Weise neue Gläubiger.
Mit dieser Vorgehensweise reagiert die Bank Austria auf die Krise am Kreditmarkt und den derzeit bei den Banken unbeliebten Kreditportfolios und tritt ihre Forderungen ab. 50.000 fällig gestellte Kredite, die ein Gesamtvolumen von rund 850 Millionen Euro betragen, hat die Bank Austria an ein Konsortium aus Calyon, der französischen Tochter der Credit Agricole, an die schwedische Intrum Justitia und an die deutsche EOS Gruppe abgetreten. Der Chief Risk Officer der Bank Austria, Thomas Gross, erklärt den Verkauf dieser Kreditporfolios als übliche Möglichkeit der Risikosteuerung einer Bank.
Für Kreditnehmer stellt sich nun die wichtige Frage, ob sich entscheidende Dinge in der Abwicklung ihres Kredites ergeben. Gross beruhigt allerdings, dass die Bank Austria auch weiterhin für die Bauherren als Ansprechpartner zur Verfügung steht und dass die Schuldner von der weiteren Vorgehensweise bei der Abwicklung ihres Darlehen im Laufe des nächsten Jahres schriftlich informiert werden. Sowohl EOS als auch Calyon sind übrigens schon in Österreich niedergelassen.
Das gesetzlich festgelegte Verschlechterungsverbot bietet den Kunden die Sicherheit, dass sich ihre Vertragsbedingungen nicht nachteilig entwickeln können. Gross räumt allerdings ein, dass EOS und Calyon mehr Erfahrungen als die Bank Austria in der Geldeintreibung haben und damit mehr als die 135 Millionen Euro, die sie an die Bank Austria bezahlt haben, eintreiben werden. Die rechtliche Deckung habe man vor der Abtretung der Kredite natürlich gründliche abgesichert und der Vertragsbruch sei beim Kunden durch die Nichtzahlung der Raten eingetreten, erklärt Gross.
Das Bankgeheimnis werde von diesem Verkauf nicht berührt, allerdings sind die Rechte der Bank zur Geldeintreibung hier höher angesiedelt als die Zweifel an der Datenweitergabe. Eine solche Klausel der Abtretung sei in fast allen Kreditverträgen im Falle der Nichterfüllung durch den Kunden eingebunden. Von diesem Paketverkauf seien allerdings ausschließlich sogenannte notleidende Kredite betroffen und die Fälligstellung betrage nach entsprechend häufigen Mahnung mindestens elf Monate. Viele dieser Verträge liegen schon seit Jahren bei Rechtsanwälten und Inkassobüros vor.
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