
Reicht einmal die Bonität nicht aus, um einen Sofortkredit in der gewünschten Höhe abschließen zu können, so fragt man schnell Familie, Verwandte oder Bekannte nach einer Bürgschaft. Es gibt jedoch Alternativen, von denen hier zwei aufgezeigt werden.
Dabei sollte sich insbesondere der Bürge seiner Verantwortung bewusst sein, die er mit einer Bürgschaft übernimmt. Denn die Haftung erstreckt sich über die gesamte Summe samt Zinsen des Ratenkredites, worauf hier hingewiesen wird.
Da der Bank die finanzielle Situation des Darlehensnehmers offensichtlich nicht ausreicht, kann auch der Bürge davon ausgehen, dass er damit ein beachtliches Risiko eingeht. Es gibt jedoch Alternativen:
- Der Verwandte oder Bekannte stellt seinerseits einen Darlehensvertrag aus. Dabei bestimmt er die Höhe und den Zinssatz des Ratenkredites, außerdem wird in diesem Schriftstück genau die Art und Weise der Rückzahlung geklärt.
- Geht es um einen Leasingvertrag, so gibt es neben der Möglichkeit einer Bürgschaft auch die Mitverpflichtung. Dabei hat man als Sicherheiten-Geber zusätzliche Rechte am Leasing-Objekt.
In jedem Fall sollte man vorher alle Alternativen prüfen, bevor man sich auf eine Bürgschaft einlässt.
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