
Das Thema “Verkauf von Immobilienkrediten” ist weiterhin ein heiß diskutiertes Thema in der derzeitigen Medienlandschaft. Ein Autor bei immoblog brachte es auf den Punkt: bei einer Baufinanzierung verlangen Banken
zu Recht von Ihren Kunden, dass sie als Kreditgeber einem Pfandtausch (bei Kauf eines anderen Objektes und Übertragung des Darlehens auf das neue Immobil) oder einem Schuldnerwechsel (bei Verkauf des Objektes und vorgesehener Darlehensübernahme durch den Käufer) zustimmen müssen. Logisch. Umgekehrt müsste es eben auch von der Zustimmung des Kunden abhängig sein, ob er mit einem neuen Gläubiger einverstanden ist.
Dies ist auch Tenor des in diesem Beitrag angesprochenen Artikels in der Süddeutschen Zeitung.
Vorgeschlagen wird hier die Möglichkeit, zukünftig zwei Arten der Baufinanzierung anzubieten: die herkömmliche Methode über einen veräußerbare Immobilienkredit oder in der Variante, die von vorneherein sicherstellt, dass das Darlehen bei der gleichen Bank bleibt. Unsicher sei dabei jedoch, ob man Banken zu solchen Alternativ-Verträgen verpflichten könne.
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