
Hoffnung gibt es jetzt für alle, die einen Ratenkredit in geringer Höhe, wie er häufig in Form eines Barkredites oder Schnellkredites abgeschlossen wird, abschließen wollen. Laut Mitteilung der Kölnischen Rundschau wird in Brüssel über eine EU-weite Verbraucherkreditrichtlinie für Kleinkredite entschieden, die nun laut SPD-Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt sehr gute Chancen auf einen im Sinne des Verbrauchers positiven Kompromiss hat.
Dabei sollen einheitliche Verfahren das Kreditverfahren im gesamten EU-Raum transparenter gestalten. Voraussichtlich wird die Richtlinie bei Ratenkrediten in einer Höhe zwischen 200 und 75.000 Euro gültig werden. Vorteilhaft für den Verbraucher wird dann ein Standardformular, mit dem man die effektiven Zinsen dann auch international besser untereinander vergleichen kann. Da es im Moment bei den günstigsten Krediten europaweit Unterschiede von bis zu sechs Prozentpunkten gebe, wüchse dadurch der Druck auf die teuersten Kredit-Länder, so die Rundschau.
Außerdem soll die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit gesetzlich verpflichtend werden. (In Deutschland gebe es zum Beispiel so eine Pflicht noch nicht. Praktisch gibt es innerdeutsch aber kaum eine Kredit-Zusage ohne Schufa-Prüfung. Da die Schweiz aber weiterhin nicht EU-Mitglied ist, dürften auch in der Zukunft schufafreie Schweizer Kredite existieren.)
Für freie Kredite, die also keine Sicherheiten benötigen (wie das beim Autokredit oder Immobilienkredit der Fall ist), soll es eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen geben. Und noch ein großes Plus für die Kreditkunden: Geld in Form einer Vorfälligkeit bei vorzeitiger Kreditrückgabe solle bestenfalls nur noch verlangt werden können, wenn sie “angemessen und objektiv gerechtfertigt” sei, so die EU-Abgeordnete.
Für die Verbraucher stehen hier also bedeutende Verbesserungen an. Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz bald verabschiedet wird, da die Verbraucherkreditrichtlinie bereits seit fünf Jahren diskutiert wird.
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