
Bevor die Banken einen Kredit an einen potenziellen Kunden vergeben, prüfen sie dessen Bonität, das heißt sie holen die Schufa des Antragstellers ein und machen dann noch eine interne Prüfung der Kreditwürdigkeit im Rahmen der Haushaltsrechnung.
Bei schwacher Bonität oder ziemlich ausgereizten finanziellen Verhältnissen wird zur Risikoabdeckung dann oft noch eine zusätzliche Sicherheit verlangt. Das bedeutet für den Kunden, dass die Bank ihm nahelegt, dass er, bevor der Kredit genehmigt werden kann, einen solventen Bürgen beibringen muss. Dieser Bürge soll dann für die Bank den Kredit zusätzlich absichern und muss über ein dementsprechend gutes Einkommen verfügen.
So kann es durchaus sein, dass ein Kredit noch gewährt wird, der ohne Bürgen nicht mehr drin gewesen wäre. Für einen Sofortkredit in begrenzter Größe oder einen günstigen Kleinkredit lässt sich dann oft auch im Familienkreis ein geeigneter Bürge finden.
Wer eine Bürgschaft für einen Kredit übernimmt, der sollte sich im Klaren darüber sein, dass er bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers voll in die Haftung genommen werden kann. Diese Verpflichtungen aus einer Bürgschaft werden in der Bankensprache auch als Eventualverpflichtungen bezeichnet, eben weil diese eventuell als tatsächliche Zahlungsverpflichtung eintreten können. Darum sollte eine Bürgschaft immer gut überlegt sein, denn in den seltensten Fällen entlassen die Banken einen Bürgen vor Ablauf des Kredites aus der Haftung.
Eine Gefälligkeitsbürgschaft kann letzten Endes für den Bürgen dazu führen, dass er aus diesem Grund einen Sofortkredit, den er später für sich beantragt, nicht genehmigt bekommt, weil ihm die Verpflichtung aus der Bürgschaft wie eine eigene Rate angerechnet wird.
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