
Der Kreditmarkt ist einer der kontinuierlichsten Geldmärkte überhaupt. Es gibt immer wieder Menschen, die auf einen Kredit von ihrer Bank angewiesen sind. Die Banken profitieren ihrerseits von den Verdiensten der Kredite. Doch nicht immer läuft die Rückzahlung eines Ratenkredites reibungslos ab. Viele Bankkunden übernehmen sich und geraten mit der Rückzahlung in Schwierigkeiten. Es ist von sogenannten faulen Krediten die Rede. Hat eine Bank sehr viele dieser unbezahlten Kredite, haftet sie mit ihrem eigenen Risikokapital für den entstehenden Ausfall.
Seit einigen Jahren gibt es auf den Geldmarkt immer mehr Finanzinvestoren, die am Kauf von Krediten interessiert sind. Die Banken haben das Recht, ihre Kredite weiter zu verkaufen, der Kunde selbst muss dem Verkauf nicht zustimmen. Da die Investoren lediglich Interesse am Profit haben, gehen sie mitunter sehr barsch vor, wenn es darum geht eine Schuld einzutreiben. Auf Verständnis des Finanzinvestoren warten die Kunden vergeblich. Viel eher werden übernommene Ratenkredite gekündigt, wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. Die Beitreibung erfolgt dann wenn nötig über das gerichtliche Mahnverfahren. Im schlimmsten Falle ist die Kreditwürdigkeit des Schuldners für viele Jahre herabgesetzt, wenn es zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kommt.
Finanzexperten raten, beim Abschluss eines Kredites darauf zu bestehen, dass der Kreditverkauf von vorne herein ausgeschlossen wird. Eine solche Klausel im Kreditvertrag schützt den Kunden vor den mitunter rabiaten Maßnahmen der Finanzinvestoren. Denn diese kaufen bei weitem nicht nur faule Kredite, sondern auch solche, die von Schuldner anstandslos bezahlt werden.
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