
In den letzten fünf Jahren wurden in Deutschland Unmengen von Insolvenzanträgen bearbeitet und viele Kredite konnten nicht mehr bezahlt werden. Diese so genannten notleidenden Kredite kamen vor allem durch geplatzte Immobilienkäufe zustande. Dieses Problem löste der Staat durch einen gezielten Kreditverkauf.
Doch diese Kreditverkäufe stehen bei den Medien in keinem guten Licht. Dort wird unter anderem behauptet, Immobilienkredit-Nehmer seien zur Zwangsversteigerung gemeldet worden, obwohl sie ihren Verpflichtungen voll nachgekommen sind, und Kredite würden von den Sparkassen einfach verkauft, ohne den Kunden vorab zu informieren und mit ihm gegebenenfalls eine andere Lösung zu finden.
Solche Behauptungen zu widerlegen stellt sich allerdings als schwierig da. Aufgrund des Bankgeheimnisses und anderen Verpflichtungen, die in dem Kreditvertrag festgehalten sind, ist es nicht möglich, detaillierte Beweise vorzulegen. Die Kredit-Verkäufer wissen außerdem, dass sie auch ihre Seite des Vertrages erfüllen müssen.
Sollten sie also ihre Kunden an so genannte Kreditheuschrecken verkaufen, obwohl diese sich an die vertraglichen Bedingungen halten, so könnte man ihnen Betrug vorwerfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sagte aus, dass sie keine Beschwerden aufgrund unsachgemäßer Veräußerung von Immobilienkrediten oder anderen Beleihungen vorliegen hätte.
Solch negative Schlagzeilen sorgen für jede Menge Aufruhr. So versammelte sich bereits der Bundestagsfinanzausschuss, um über eventuelle Gesetzesänderungen hinsichtlich der Kreditverkäufe zu beraten. Sollten diese negativen Nachrichten tatsächlich Einfluss auf die Gesetze haben, so könnte es in Zukunft zu noch teureren Krediten kommen, da den Banken und Sparkassen die Möglichkeit der Refinanzierung genommen wird.
Das wiederum könnte zu einer neuen Katastrophe mit weitaus mehr notleidenden Krediten kommen, als es bisher der Fall war. In diesem Fall sind dann die Kreditheuschrecken die letzte Instanz, welche die geplatzten Kredite aufkauft.
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