17.02.2008 – 20:20
Autor: Kredit News

Senioren wurden bislang auf dem Kreditmarkt stark benachteiligt. Viele ältere Immobilienerwerber bekommen von ihrer Bank keinen Kredit, da diese um die Rückzahlung fürchtet. Jetzt soll von politischer Seite das Gleichbehandlungsgesetz verschärft werden. Die Senioren dürfen nicht aufgrund ihres Alters benachteiligt werden, so die Meinung der EU-Kommission.


Ein Seniorenkredit wird heute meist nur gewährt, wenn ein Bürge für den Todes- oder Pflegefall des Kreditnehmers eintritt. Der Immobilienmarkt ist jedoch auf die alten Menschen angewiesen. Bereits seit Jahren hat sich herausgestellt, dass Senioren einen großen Teil der Zielgruppe für den Erwerb von Immobilien ausmachen. Aus diesem Grunde ist es für die Wirtschaft wichtig, dass auch Senioren die Aufnahme eines Immobilienkredites ermöglicht wird.

Das derzeit aktuelle Antidiskriminierungsgesetz besagt zwar, dass ein Mensch nicht aufgrund seiner Rasse, Religion oder Geschlecht abgewertet werden darf. Allerdings wurde nicht verankert, dass auch für Senioren bei der Aufnahme von Krediten kein Nachteil entstehen darf. Bislang war es häufig der Fall, dass Senioren einen Immobilienkredit nur mit stark erhöhten Zinsen angeboten bekamen. Laut EU-Kommission ist dieser Umstand für die Gesellschaft nicht tragbar, da es im Wandel der Zeit immer mehr Senioren geben wird und diese einen Großteil der Zielgruppe ausmachen.

Für die Bank birgt ein Seniorenkredit kaum mehr Risiken als ein vergleichbarer Kredit an eine jüngere Person. Auch hier könnte es zu Zahlungsunfähigkeit kommen, beispielsweise durch den Verlust des Arbeitsplatzes.


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