24.02.2008 – 20:00
Autor: Kredit News

Nimmt ein Ehepartner einen KfW-Kredit auf, haftet der andere bei Verschuldung automatisch mit. Herr B. war durch einen Kredit seiner Frau in die Schuldenfalle gerutscht. Seine Ehefrau hatte einen KfW-Kredit aufgenommen, um sich selbstständig zu machen. Der Plan scheiterte und der Kredit wurde nicht mehr abgezahlt.

Obwohl Herr B. den Kreditvertrag nicht mit unterschrieben hat, haftet er mit für die Schulden. Seine Frau war nach gescheiterter Selbstständigkeit finanziell von ihm abhängig. Die Mithaftung für seine Frau hatte für Herrn B. ungeahnte Folgen. Es gab einen Eintrag in die Schufa, was die Kreditwürdigkeit von Herrn B. herabsetzte.

Schwierigkeiten gab es für Herrn B., als er die Aufnahme eines Immobilenkredits plante. Durch die Mithaftung für die Schulden seiner Frau weigerte sich die Bank, einen Kredit zu gewähren. Eine Chance, sich von den Schulden zu befreien, hat Herr B. nur dann, wenn die Frau das Geld nachweislich nur für eigenen Zwecke genutzt hat. Wenn der Ehemann jedoch auch davon profitiert hat, muss er für die Schulden einstehen.

Im Fall von Herrn B. war die Sachlage klar: Die Frau nutzte den KfW-Kredit für den Schritt in die Selbstständigkeit. Vom Einkommen der Frau profitierte auch Herr B., so dass er als vollwertiger Schuldner angesehen wird.

Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/muss-der-ehemann-fuer-den-kfw-kredit-seiner-frau-den-kopf-hin-halten


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