
Das Thema Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld ist so aktuell wie nie. Betroffen sind Kreditnehmer aus ganz Deutschland. Kommen sie mit ihrer Zahlung nicht nach, wird der Kredit möglicherweise an einen Finanzinvestor (eine so genannte Kreditheuschrecke) verkauft.
Dieser hat dann kein Interesse an einer Einigung mit dem Schuldner, sondern leitet möglichst schnell die Vollstreckung ein.
Mitunter werden sogar Kredite verkauft, die immer regelmäßig getilgt wurden. Die deutsche Bundesjustizministerin Zypries hat endlich verstanden, dass dieser Zustand für den Verbraucher nicht akzeptabel ist. Mit zwei zusätzlichen Regelungen soll die Zwangsvollstreckung künftig erschwert werden.
Wohl die wichtigste Neuregelung betrifft hauptsächlich die Menschen, deren Kredit verkauft wurde, obwohl die Raten immer bezahlt worden waren. Fortan dürfen Banken nicht mehr aus der Grundschuld vollstrecken, wenn die Kreditraten regelmäßig gezahlt werden. Gleiches gilt dann auch für einen möglichen Ankäufer des Kredits. Sollte es dennoch zu einer Grundschuldvollstreckung durch einen Finanzinvestor kommen, muss dieser Beweise liefern, dass er von dieser Regelung nichts wusste. Besonders wichtig ist diese Beweislastumkehr, wenn es zu gerichtlichen Streitigkeiten kommt.
Die neuen Gesetze sollen als Schutz für Hausbauer gesehen werden, besonders wenn diese ihren Immobilienkredit ordnungsgemäß zurück zahlen. Durch den ansteigenden Handel mit Krediten waren in der vergangen Zeit viele Immobilensitzer besorgt, ob sie möglicherweise bald mit der Zwangsversteigerung ihrer Immobilie rechnen müssen.
Quelle: Handelsblatt

