07.03.2008 – 14:23
Autor: Kredit News

Ist jemand mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt, so kann er keine Entschädigung verlangen, die durch den Nutzungsausfall entstehen. Notfalls müsse der Halter einen Kredit aufnehmen, urteilte jüngst das Landesgericht Koblenz.

Bei dem konkreten Fall ging es laut Allgäu online um die Klage eines Fahrzeughalters in Höhe von 5539 Euro. Nach dem Unfall habe er sein Auto für 191 Tage nicht nutzen können, jeder Tag habe einen Nutzungsausfall von 29 Euro verursacht. Dass er die Reparatur in dieser langen Zeit nicht habe durchführen können, begründete der Kläger damit, dass sich die Kosten der Reparatur auf 2300 Euro belaufen haben, die jedoch aus eigener Tasche nicht hätten bezahlt werden können. Er habe stattdessen auf die Erstattung seiner Versicherung gewartet, die sich aber entsprechend lange Zeit gelassen habe.

Nun geht der Halter des Autos leer aus, denn das Landesgericht berief sich auf die so genannte Schadensminderungspflicht (siehe Wikipedia). Ein Kleinkredit hätte in diesem Fall nämlich deutlich geringere Zinskosten verursacht als die deutlich höhere Nutzungsausfallentschädigung. Diese geringeren Kosten hätte dann auch die gegnerische Versicherung tragen müssen.

(Urteil vom 19.11.2007 – Az.: 5 O 351/07)


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