20.03.2008 – 03:10
Autor: Kredit Engel

Wer einen Kredit aufgenommen hat, ist sich seiner Rückzahlungspflicht in der Regel bewusst. Es gibt jedoch Situationen, in denen der Schuldner die Tilgungsleistungen von der Bank zurückfordern kann. Einer Anlegerin war es vor kurzem gelungen, dieses bei Gericht durchzusetzen.


Sie nahm einen Kredit auf, der zum Erwerb einer Immobilie gedacht war, die noch erbaut werden sollte. Doch der Vertrag war von Anfang an nichtig, da der Treuhänder die Immobilie nicht erworben hatte Die Frau hatte einen Kreditvertrag mit dem Vermittler abgeschlossen, der auch den Immobilienkauf für sie durchführen sollte. Zur Rückzahlung des Darlehens schloss die Frau einen Bausparvertrag ab. Vor Gericht wurde der Kreditnehmerin Recht gegeben, da sie den Kreditvertrag zweckgebunden abgeschlossen hatte und das Geld für den Erwerb der Immobilie gedacht war.

Allgemein äußerte sich der Bundesgerichtshof zu der Thematik aber kaum, da die individuellen Umstände bei einer solchen Entscheidung berücksichtigt werden müssen. Generell gilt jedoch, wenn ein Geschäft von Anfang an nichtig war, hat der Kreditnehmer das Recht auf eine Rückforderung der geleisteten Beiträge und es müssen mit sofortiger Wirkung keine weiteren Zahlungen mehr geleistet werden. Im Fall der Anlegerin war das Geschäft aneinander gebunden, da die Frau den Kredit abschloss, um die in Aussicht gestellte Immobilie zu erwerben.

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