
Während früher Menschen mit wenig Geld Jahre lang sparen mussten, um sich zum Beispiel ein Auto oder einen neuen Fernseher kaufen zu können, bieten heutzutage sogar fast alle Discounter Leasingangebote an. Der Vorteil so eines Leasingvertrages sind monatlich niedrigere Raten im Vergleich zum Kredit, nur sollen damit die Interessenten geblendet werden.
Denn beim Leasing sind im Vergleich zum Kredit die Gesamtausgaben oft höher. Dazu kommt noch, dass sie in der Regel nicht Eigentümer der geleasten Sache sind.
Etwa ein geleaster Fernseher mit einer monatlichen Rate von 80,- € und einer Laufzeit von 5 Jahren kann in Einzelfällen einen Effektivzins von mehr als 30% pro Jahr haben. Auch ein geleastes Auto kann teuer sein. So beschweren sich oft viele Verbraucher über die zu hoch angesetzte Berechnung des Restwertes des geleasten Fahrzeugs. Ein weiteres Problem sind zudem die Abnutzungserscheinungen an dem bei Vertragsende zurückgegebenen PKW. Unseriöse Händler versuchen zudem, kleinste Kratzer noch teuer in Rechnung zu stellen.
Sollte ein Leasingnehmer in Zahlungsschwierigkeiten kommen und zwei aufeinanderfolgende Raten nicht zahlen kann es zu einer Kündigung des Vertrages, wie es auch beim Verbraucherkredit der Fall ist, kommen. Zudem darf der Leasinggeber fristlos kündigen, dazu muss er den Verbraucher zuvor ordnungsgemäß und erfolglos gemahnt und die Kündigung wirksam angedroht haben. Sollte es zu einer Vertragsbeendigung kommen, kann er Schadensersatz für die durch die vorzeitige Kündigung anfallenden Kosten fordern. Wenn der Leasinggeber auch nur geringfügig mehr als erlaubt zurückfordert ist die Kündigung rechtmäßig unwirksam. Der Leasinggeber darf dann den Vertrag nicht kündigen, auch wenn der Verbraucher den ausstehenden Betrag fristgemäß und vollständig bezahlt.
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