
Die Abgeltungssteuer ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Wirtschaft geworden. Jegliche Kapitalerträge, die außerhalb eines Betriebes anfallen, müssen mit 25% versteuert werden. Angerechnet werden Zugewinne bei Wertpapieren, Dividenden der Bank oder Einkommen aus Fond- und Sparverträgen.
Immobilienbesitzer sind allerdings nicht von der Abgeltungssteuer betroffen, auch nicht wenn über die Immobilie ein Zugewinn verdient wird.
Eine andere Regelung gilt für die Lebensversicherung. Hier sind nur Personen von der Abgeltungssteuer betroffen, die den Versicherungsvertrag nach dem 01.01.05 abgeschlossen haben. Für ältere Verträge fällt nach wie vor keine Abgeltungssteuer an. Bei Neuverträgen gilt jedoch nicht der Steuersatz von 25%, sondern der Einkommenssteuersatz des jeweiligen Verbrauchers.
Eine häufige Frage zur Abgeltungssteuer ist die Frage nach Werbungskosten oder Depotgebühren. Diese können allerdings nicht geltend gemacht werden, da es bereits einen so genannten Sparerbetrag gibt, der bei Alleinstehenden 801 Euro beträgt. In diesem Betrag sind bereits mögliche Werbungskosten enthalten, lediglich Personen mit sehr hohen Einkünften haben meist höhere Werbekosten. Vielverdiener profitieren allerdings ohnehin von der Abgeltungssteuer, da bei einer Berechnung anhand des Einkommens möglicherweise höhere Steuern auf den Verbraucher zukommen würden. Wer hingegen einen sehr niedrigen Kapitalertrag vorweisen kann, hat die Möglichkeit, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, um die Höhe der Steuern zu minimieren.
Ist die Abgeltungssteuer nun ein Fluch oder ein Segen?
Durch das einheitliche System der Abgeltungssteuer haben die Verbraucher künftig einen besseren Überlick und auch der Wegfall von komplizierten Antragsverfahren wird als Vorteil angesehen. Hinzu kommt, dass die meisten Menschen von der Abgeltungssteuer profitieren, da bei den alten Steuerberechnungen oftmals höhere Beträge angefallen wären. Wer künftig sein Geld gewinnbringend anlegen möchte, weiß bereits vorab, welche steuerlichen Verpflichtungen entstehen werden. Komplizierte Rechenverfahren gehören der Vergangenheit an, da der Steuersatz für jeden Bürger gleich ist. Politisch gesehen fallen viele Diskussionen weg, da durch die Abgeltungssteuer keine Personengruppe mehr benachteiligt wird. Ein Zugewinn von 1000 Euro wird ebenso mit 25% versteuert wie ein Zugewinn von 1.000.000 Euro, somit erhält jeder Steuerzahler den gleichen Anteil seines Zugewinns.
Jetzt noch Geld sparen
Für diejenigen, die durch die Abgeltungssteuer höhere Abzüge bekommen werden, lohnt es sich, bis Ende des Jahres noch einmal aktiv zu werden, beispielsweise durch Eröffnung eines Tages- oder Festgeldkontos bis zum Jahresende. Hier zwei Anbieter:
| Mercedes-Benz Bank Festgeld | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Laufzeit | 3 Monate | 6 Monate | 9 Monate | 12 Monate | >> Details |
| Zins p.a. | 3,8 % | 4,0 % | 4,3 % | 4,6 % | |
| DAB bank Tagesgeld bei Depotübertragung |
|||||
| Mindestsumme | 15.000 € | 30.000 € | 100.000 € | >> Details | |
| Zins p.a. | 6,0 % | 7,0 % | 8,0 % |
Aktion bei der DAB-Bank: Bis zum 31.01.2009 kostenloses Depot mit Tagesgeldkonto, bis 30.000 Euro für 5,5% p.a., darüber 4% p.a., je bis 30.06.2009.
Mehr Informationen gibt es im Internetauftritt des Bundesfinanzministeriums.
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