28.04.2008 – 12:10
Autor: Kredit News

Ein eigenes Haus, davon träumt fast jeder. Doch jeder Anfang ist schwer: “Einfach anfangen und irgendwie wird es schon funktionieren”. Nach dieser Guerillataktik geht laut Studie der Postbank und dem Institut für Demoskopie Allensbach laut Bericht der Welt ein Großteil der Häuslebauer vor.

Unwissen von Wohnungsbauprämie bis Familienhypothek
Der Studie zufolge seien die Regelungen zur Wohnungsbauprämie im Detail noch viel zu wenig bekannt. So wissen nur 49 Prozent aller Deutschen, dass man die komplette Wohnungsprämie für ein Jahr auch bei Einmalzahlung des Sparbetrages erhält, wenn man diese vor Jahresende einzahlt.

Weiteren Nachholbedarf gibt es auch bei der Baufinanzierung. Bei einer Untersuchung des Baugeldvermittlers HypothekenDiscount wurde festgestellt, dass nur einer von zehn Befragten die Kreditarten Reservierungshyphothek oder Familienhypothek kannte. Zumindest konnten acht von zehn Studienteilnehmern etwas mit den Begriffen Annuitätendarlehen, Festverzinsdarlehen oder Vollfinanzierung anfangen.

Von variablen Krediten wussten nur 51 Prozent, und einen Kombikredit kannten nur 31 Prozent der Personen. “Dieses mangelnde Wissen kann [...] viel Geld kosten”, sagt Kai Oppel von HypothekenDiscount, “weil sie [die Bauherren] mögliche Kreditalternativen nicht in Betracht ziehen.” Wer die Darlehen nicht kennt, kann in einem Beratungsgespräch auch nicht danach fragen. Deshalb würden viele Kreditnehmer ihre Immobilie nicht optimal finanzieren.

Auch beim Grundstückserwerb klaffen Lücken
Eine weitere Wissenslücke gibt es laut Rundschau beim Thema Grundstückserwerb. Hier gibt es die Möglichkeit, an ein Grundstück mit Hilfe des Erbbaurechts zu gelangen. Das kann dann der Fall sein, wenn der Eigentümer dieses nicht verkaufen, aber von anderen nutzen lassen will.

Auch bietet es eine Alternative für denjenigen, dem das Geld für den Erwerb fehlt. Genau wie beim Grundstückskauf darf der Erbbauberechtigte darauf ein Haus bauen und ist auch dessen Eigentümer. Der Boden gehört ihm aber nicht, sodass nach Vertragsende die Immobilie an den Grundstückseigentümer fällt. Im Erbbauvertrag wird das unter dem Begriff “Heimfall” geregelt, um etwa die Ermittlung der Entschädigungshöhe festzulegen.

Die Laufzeit dieser Verträge lag früher meist über 99 Jahren, ist heute aber frei verhandelbar. Laut den Verbraucherzentralen beträgt der Erbbauzins meist rund vier Prozent, ist aber ebenfalls Gegenstand von Verhandlungen. Doch lohnt es sich, genau nachzurechnen, ob ein Erbbauvertrag wirklich günstiger ist, da ein Kredit nach einiger Zeit abbezahlt ist, während der Erbbauzins weiterläuft. Dazu kommt noch das der Erbbauvertrag einen möglichen Verkauf erschweren kann.


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