06.05.2008 – 15:04
Autor: Tommy

Wer einen Baukredit auf Grund von Jobverlust oder eines Unfalles kündigen möchte, muss dafür zahlen. Focus Online berichtete erst kürzlich über einen alternativen Weg, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.

Dass eine Baufinanzierung nichts Flexibles ist, wissen Immobilieneigentümer. Da die Kunden nur bei Verkauf oder sehr langfristigen Finanzierungen das Kündigungsrecht haben, kommen diese nur schwer aus dem Vertrag wenn das Leben anders spielt als geplant. Sollte nun der Partner sterben oder der Haupternährer seinen Job verlieren, hilft nur noch Kulanz. Max Herbst von der FMH Finanzberatung ergänzt: „Darf der Kreditnehmer vorzeitig aus seiner Baufinanzierung aussteigen, so lässt sich der Banker die Kulanz in der Regel vergüten“. Die meisten Kreditgeber fordern für den entgangenen Zins Ersatz, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.

Ein Darlehen, bei denen sich die Kunden gegen Zinsaufschlag aus dem Vertrag herauskaufen können, wird nach und nach von immer mehr Banken angeboten. Diese Kredite mit Vorfälligkeitsschutz oder kündbaren Darlehen sind dabei wesentlich teurer als herkömmliche Darlehen. Die ING-Diba verzichtet hingegen auf diese Einnahmequelle: „In besonderen Härtefällen entlassen wir den Kunden kostenlos aus dem Kreditvertrag“, so Patrick Herwarth von der ING-Diba. Seit Mai gilt das Angebot, dass der Kunde, sofern er erwerbsunfähig wird, länger als sechs Monate arbeitslos ist oder verstirbt, aus dem Kreditvertrag kostenlos austreten kann.

Der Kunde muss den Kredit nachweislich aus eigenen Mitteln zurückzahlen. Eine Umschuldung bei einer günstigeren Bank ist hierbei ausgeschlossen, nur Zahlungen aus eigenen Lebensversicherungen und das eigene Vermögen werden als Eigenmittel anerkannt. Jedoch gibt es eine Situation, bei welcher die Härtefall-Regelung der ING-Diba nicht greift: Die Scheidung. Sie ist ein häufiger Grund, weswegen Kunden eine Baufinanzierung nicht durchhalten. Wer jedoch bei der Konkurrenz einen Zinsaufschlag zahlt, kann sich auch hiergegen absichern.

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