20.05.2008 – 11:53
Autor: Kredit News

In einem neuen Gesetz-Entwurf ist laut Spiegel Online vorgesehen, dass die Verbraucher künftig genaue Angaben über ihre gespeicherten Daten erhalten sollen. Es geht besonders darum, wie die Schufa oder andere Auskunfteien zu der Bewertung der jeweiligen Kreditwürdigkeit des Kunden gekommen sind.

Denn schon seit langer Zeit wird von der Schufa ein statistisches Verfahren angewandt, um die Bonität der Betroffenen einzustufen. Dieses Verfahren ist als “Scoring” bekannt und dient zum Beispiel den Versandhäusern und bei Handyverträgen zum Abwägen ob zugesagt wird. Es dürfe nicht sein, dass ein höher Verschuldeter keine Ware oder Darlehen bekommt, nur weil er eben mit seiner bestehenden größeren Schuldensumme und deren Abzahlungen nicht nachkommt. In diese mathematisch errechneten Durchschnittswerte und Wahrscheinlichkeiten könnte nun mehr Einblick gewährt werden.

Bundesinnenminister: Schufa-Verfahren transparenter machen
Der Vorschlag enthält ebenfalls, dass eine Anfrage pro Jahr kostenfrei erteilt wird. Bisher ist für jede Auskunft eine Gebühr in Höhe von 7,80 Euro fällig. Die Schufa hat von rund 65 Millionen Bürgern die Daten gespeichert. Wie es die Planung vorsieht, kann danach der Kunde alle wesentlichen Daten erfahren und auch erklärt bekommen, die für eine Kreditvergabe wichtig sind. Auch eine Berichtigung wäre dann möglich und kann verlangt werden. Für den Bundesinnenminister ist das bisherige Verfahren zu undurchsichtig. Die neuen Regeln schützen auch davor, dass eine unberechtigte Ablehnung dadurch zustande kommt, dass eine Auskunftei Daten von anderen zukauft und sie dann wieder löscht. Das neue Vorgehen ermöglicht den Betroffenen dann, sich zur Wehr zu setzen.

Der “Scorewert” wird künftig demnach nur noch mit wissenschaftlichen Methoden ermittelt. Auch die vorzeitige Kreditunwürdigkeit ist dadurch unterbunden. Allerdings ist die Scoring-Methode für den Minister dennoch sinnvoll. Bis jetzt hat das Bundesdatenschutzgesetz einen zu großen Auslegungsspielraum.


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