
Derzeit übertragen viele Eltern die Ersparnisse auf ihre Sprösslinge, um so die 25-prozentige Abgeltungssteuer für Kapitalerträge zu umgehen. So nehmen sie den Steuerfreibetrag von rund 8 500 Euro in Anspruch, der auch für Kinder gilt. Doch sollte das Finanzamt den Eindruck bekommen, dass das Geld nur zum Schein übertragen wurde, können sie nachträglich die Erträge den Eltern zurechnen. Das familiäre Steuersparmodell kann so hinfällig werden.
Rückendeckung erhält das Finanzamt von einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (5 K 2200/05). Dabei hatten Finanzbeamte in einer Außenprüfung bei einer Familie ermittelt, dass die Eltern über die Konten und Depots ihrer volljährigen Tochter verfügten wie über ihre eigenen. Somit seien die Erträge den Eltern zuzurechnen, was auch für das Jahr, in dem die Vollmacht der Eltern gültig war, widerrufen wurde. Die Richter stimmten den Finanzbeamten zu, da es keine Belege für die Schenkung gab. Dadurch sei davon auszugehen, dass den Eltern das Geld immer noch gehöre.
Schenkung offiziell abwickeln
Wer also seinen Kindern Geld übertragen will, sollte eine vernünftige Schenkung abwickeln und diese ordentlich dokumentieren. So kann man die Annahme des Finanzamtes, sie hätten das Geld nur zum Schein übertragen, widerlegen. Welche Konten und Depots von der Abgeltungssteuer betroffen sind, kann man beim Bundesministerium für Finanzen nachlesen oder einen Steuerberater zu Rate ziehen. So können Sie ihr Geld sicher und ohne unangenehme Überraschungen anlegen.
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One Response to “Warum man bei Kinderdepots aufpassen sollte”
Fraglich ist doch was “ordentlich dokumentieren” bedeutet. Denn man kann nicht mehr machen als einen Willen kundtun.
Also viel wichtiger als eine ordentliche Dokumentation ist doch wohl eher das Verhalten in Bezug auf das Depot/Konto!
Selbst bei einer ordentlichen Dokumentation wird diese bei gegenteiligem Verhalten nicht viel nützen!!
Till
By Till Wollheim on Apr 20, 2010