Das Amtsgericht München hat im Streit um die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Kreditkündigung ein entscheidendes Urteil unter dem Aktenzeichen AZ 231 C 17158/07 gefällt. Ein bereits bestehender Kredit kann auch dann nicht kostenlos gekündigt werden, wenn die Bank die Aufnahme eines neuen Kredits verweigert.

Auslöser für dieses Urteil war die Klage einer Frau, die im Jahr 1994 einen Kredit in Höhe von 650.000 Euro aufgenommen hatte. Nach zwölf Jahren wollte sie von der gleichen Bank einen weiteren Kredit über 400.000 Euro, den die Bank ihr jedoch verweigerte. Daraufhin kündigte die Klägerin den Kredit bei ihrer Bank. Diese verlangte eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 3.886 Euro. Die Bank begründete dies damit, dass ihr für den vorzeitig zurückgezahlten Kredit Zinsen entgangen sind.

Gegen diese Vorfälligkeitsentschädigung zog die Klägerin vor Gericht. Sie argumentierte damit, dass sie durch die Weigerung ihrer Bank, ihr einen weiteren Kredit zu gewähren, zu einer anderen Bank hatte wechseln müssen, die ihr ein Darlehen gewährt hat.

Bank im Recht
Doch das Gericht sah dies anders. Ein Kreditvertrag bei einer Bank bedeute nicht, dass diese ihr zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Darlehen gewähren müsse. Aus diesem Grund sei der Bank kein Fehlverhalten vorzuwerfen und hätte kein Grund für die vorzeitige Kündigung des Kredits vorgelegen. Die Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank von der Klägerin deshalb verlange, sei rechtsmäßig.

Quelle: Handelsblatt vom 28.7.2008

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