15.12.2008 – 12:14
Autor: Kredit News

Zum 1. Januar 2009 wird in Deutschland die so genannte Abgeltungssteuer eingeführt. Diese neue Regelung trägt weitreichende Veränderungen mit sich, die gerade in der Finanzwelt zu beachten sind.

Grundsätzlich ersetzt die Abgeltungssteuer die bisherige Regelung, was die Steuern auf Zinsen und Dividenden betrifft. Darüber hinaus wird Abgeltungssteuer auch auf Renditen von Fonds, von Zertifikaten und ähnlichen Anlagen erhoben, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden. Grundsätzlich wird somit pauschal die Besteuerung auf die oben genannten Einnahmequellen festgelegt.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschale 25%, wobei hier noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer hinzukommen wird. Allgemein bleibt es im Bereich der Zinsen dabei, dass ein Freibetrag bis 801 Euro eingenommen werden darf. Bis zu dieser Höhe an Zinsen ist es möglich, dass keine Steuern und Abgaben gezahlt werden müssen.

Darüber hinaus werden die Abgeltungssteuer und andere Abgaben fällig. Auch hier gibt es Vor- und Nachteile und deutliche Veränderungen gegenüber dem alten System. Wenn der persönliche Einkommenssteuersatz deutlich niedriger ist als die Besteuerung durch die Abgeltungssteuer, so ist es möglich, dass Teile der Abgeltungssteuer wieder zurückgefordert werden können.

Ersparnis bei hohen Anlagesummen
Besonders lohnt sich die Abgeltungssteuer allerdings auch für alle Anleger, die einen recht hohen Steuersatz haben. Wenn dies der Fall ist, bleibt der Steuersatz im Bereich der Zinsen nämlich auf dem Niveau der Abgeltungssteuer. Dies sorgt für einen deutlichen Vorteil gegenüber der alten Regelung, denn wenn ein Arbeitnehmer einen Spitzensteuersatz von über 42% hat, muss er durch die neue Regelung der Abgeltungssteuer gerade einmal 25% Steuern auf seine Zinsen über 801 Euro im Jahr bezahlen. Gerade bei höheren Anlagesummen ist dies in jedem Fall ein sehr deutlicher Vorteil gegenüber der alten Regelung.

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