
Zum Jahreswechsel gibt es für viele Bausparer in Deutschland einige Veränderungen. Zu beachten ist, dass es gerade im Bereich der Wohnungsbauprämie eine neue Regelung gibt.
Wohnungsbauprämie
Diese neue Regelung besagt, dass bei einem Bausparvertrag, der ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wird, die Nutzung der Wohnugsbauprämie an einen wohnwirtschaftlichen Zweck gebunden werden muss. Dies ist zum Beispiel möglich, indem ein Haus, oder eine Wohnung gekauft werden, oder aber auch etwas im eigenen Haus saniert werden muss. Grundsätzlich gibt es bei „alten“ Verträgen, die vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden diese Regelung nicht.
Darüber hinaus gibt es noch eine Sonderregelung für junge Menschen. Wer unter 25 Jahre alt ist, kann ebenfalls noch von der alten Regelung profitieren, wenn er einen neuen Bausparvertrag abschließt, nachdem das Jahr 2009 eingeläutet wurde. Grundsätzlich ist es sehr sinnvoll, einen Vertrag wie diesen auch dann abzuschließen, wenn kein Wohneigentum gekauft werden soll.
Bausparvertrag als Geldanlage
Ein Bausparvertrag kann zum Beispiel auch als Geldanlage genutzt werden, wenn er vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wird. Da ein Guthabenszins auf das angesparte Guthaben gezahlt wird und zusätzlich die Wohnungsbauprämie vom Staat gezahlt wird, kann es sein, dass mit diesen Bausparverträgen eine recht hohe Rendite, von zum Beispiel 6 bis 8% pro Jahr erzielt werden können.
Allgemein sind diese Konditionen sehr attraktiv und vor dem Abschluss sei daher darauf geachtet, wie hoch die Guthabensverzinsung bei einem Bausparvertrag ist. So fern diese nur bei 1% liegt, ist der Vertrag nicht so sehr zu empfehlen. Teilweise werden Verzinsungen von etwa 3% angeboten und können vom Kunden genutzt werden.
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