
Wie an dieser Stelle vermeldet, hat die Europäische Zentralbank am 05.03.2009 die Leitzinsen auf 1,5% nach der Leitzinssenkung im Dezember weiter gesenkt. Es ist zu erwarten, dass sich diese Zinssenkung auch auf die Kredite durchschlägt – ein Vorteil für die Verbraucher. Wie kann man am schnellsten profitieren?
Eines ist natürlich sicher: Kreditnehmer können daraus durchaus ihre Vorteile ziehen, ist es doch wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich die Zinssenkung auch auf die Kredite durchschlägt.
Wer aber bis zur nächsten Zinssenkung nicht warten kann oder möchte, der kann schon bald in einigen Sektoren von der EZB-Leitzinssenkung profitieren. Dies geht natürlich nur, wenn der Zinssatz des Kredites nicht festgeschrieben ist, also mit der Zinsentwicklung am Markt variiert.
Dispokredite – Die ersten Gewinnter
Als erstes dürften daher die Nutzer eines Dispokredites in den Genuss einer Zinssenkung kommen, da der Jahreszins hier meist variabel ist. Wer besonders viel Geld sparen möchte, der sollte zusätzlich zu den Anbietern der günstigsten Anbieter auf diesem Sektor wechseln. Wir empfehlen hierzu die Lektüre unserer News Günstigster Dispokredit – DKB-Cash-Kredit vs. Dr. Dispo von Credit Europe.
Derzeit liegt der Jahreszins für den DKB-Cash-Kredit auf dem kostenlosen Girokonto der DKB bei 7,9%, der von Dr. Dispo von Credit Europe bei 8,9%. Tendenz voraussichtlich fallend. Dabei sollte man beachten, dass die hier berechneten Zinsen nur für den in Anspruch genommenen Anteil des Kredites berechnet werden, er also unter Umständen günstiger sein kann als der eines entsprechenden Ratenkredites.
Umschuldung – Die zweite Möglichkeit
Wer jedoch lieber einen günstigen Ratenkredit vorzieht und mit dem Abschluss nicht warten kann, der sollte sich vor Abschluss des Vertrages erkundigen, welche Gebühren bei einer Umschuldung anfallen würden.
>> Lesen Sie dazu auch unsere Umschuldungs-Ratgeber
Wichtiges Kriterium zurzeit sind also neben einem niedrigen effektiven Jahreszins eines Kredites (beispielsweise CreditPlus, ab 3,59% eff. p.a.) auch die Höhe einer eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung sowie etwaiger anderer Gebühren bei einem Kreditwechsel.
Diese Bedingungen sind Bestandteil des Kredit-Vertrages und daher auch hier nachzulesen.
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