27.04.2009 – 12:15
Autor: Kredit News

Bisher gab es für Menschen mit mindestens einem Negativeintrag bei der Schufa noch den Hoffnungsschimmer Schweizer Kredite. Doch das Bundesverwaltungsgericht schob einem der größten Kreditvergeber nun den Riegel vor.

Kläger war laut Pressemitteilung von GoMoPa die Deutsche Bundesaufsicht für Finanzwesen (BaFin), Beklagte die Firma Fidium Finanz aus der Schweiz. Sie hatte aus dem Ausland Kredite bis zu einer Höhe von 5000 Euro über ihren Internetauftritt vermittelt. Dabei verzichtete sie auf eine Anfrage bei der Schufa. Für die Vermittlung eines Kredites genügte der Nachweis eines geregelten Einkommens.

Die deutschen Kreditvermittler störten sich sehr an dieser Praxis, da nach deutschem Recht die Einholung einer Schufa-Auskunft verpflichtend ist. Sie zeigten daher Fidium Finanz auch bei der BaFin an. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab den Klägern Recht, denn auch ohne physische Anwesenheit in Deutschland sei eine Erlaubnispflicht für das Betreiben von Bankgeschäften nach dem Kreditwesengesetz §32, Absatz 1, Satz 1 verpflichtend (BVerwG 8 C 2.09).

Eine letzte Chance hat die Fidium Finanz dennoch: Zur Klärung, ab wann bei grenzüberschreitender Gewährung von Krediten eine Erlaubnis notwendig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine so genannte “Sprungrevision” zugelassen.

Kredite ohne Schufa vor dem Aus?
Mit dem aktuellen Urteil ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Schweizer Kredite oder Kredite ohne Schufa demnächst nur noch vereinzelt oder gar nicht mehr angeboten werden.

Bevor man sich also – auch auf auf unseren Seiten – für einen Kredit ohne Schufa entscheidet, sollte man die juristischen Fragen klären. Unklar ist auch, wie im Fall eines Verbots mit bereits gewährten Schweizer Krediten zu verfahren ist.


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