Gerät man aus irgendeinem Grund in eine juristische Auseinandersetzung, ist das für die betroffene Person oder Partei oft eine unangenehme Situation, da viele Verfahren sehr langwierig sind und daher nicht nur starke Nerven, sondern auch einen hohen Zeitaufwand und Durchhaltevermögen erfordern. Die angespannte Situation spitzt sich meist noch zu, wenn der Ausgang des Rechtsstreites nicht vorherzusehen ist und man sich trotz berechtigter Ansprüche eines Sieges noch nicht sicher sein kann. Worauf man sich bei einem Gerichtsverfahren aber in jedem Fall verlassen kann, sind die meist nicht allzu geringen Prozesskosten, die auf einen zukommen, wenn man sich dazu entschließen sollte, sein Recht einzuklagen.


Um die oft hohen Summen des Verfahrens zu tragen, gibt es in der Regel folgende drei Möglichkeiten:

1. Aufnahme eines Kredites
2. Deckung der Kosten durch eine Rechtsschutz Versicherung
3. Übernahme der Kosten durch einen Prozesskostenfinanzierer

Die Aufnahme eines Kredites ist meist recht schwierig, da man die gesamten Kosten für den Prozess nur schwer im Voraus einschätzen kann, da sie je nach Ausgang des Prozesses stark variieren können. Außerdem ist man mit dem Abschluss eines Kreditvertrages normalerweise für eine längere Zeit an dessen Konditionen gebunden, so dass die finanzielle Belastung im schlechtesten Fall über einige Jahre anhält.

Besitzt man einen gültigen Rechtsschutz, hat man die Möglichkeit die Prozesskostenfinanzierung hierüber abzuwickeln. Bei der Deckung der Prozesskosten durch eine Rechtsschutz Versicherung werden bei keiner Deckungsbegrenzung in der Regel fast alle anfallenden Kosten (d.h. Gerichtskosten, eigene und gegnerische Anwaltkosten, Gelder für Zeugen und Sachverständige) oder die vereinbarte Deckungssumme übernommen. Voraussetzung ist aber, dass ein Versicherungsschutz für den jeweiligen Rechtsbereich abgeschlossen worden ist (z.B. Verkehrsrechtsschutz, Mietrechtsschutz, Privatrechtsschutz, etc.). In eingeschränktem Maße gelten die Leistungen des Rechtsschutzes meist auch im Ausland. Bei den meisten Versicherungen gilt es jedoch zu beachten, dass sie erst nach einer bestimmten Frist (meist drei Monate) nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden können.

Wenn man keinen Kredit aufnehmen möchte oder wenn der Rechtsschutz nicht greifen sollte und man die Prozesskosten aber nicht alleine tragen kann, gibt es noch die Möglichkeit der Kostenübernahme durch einen Prozesskostenfinanzierer. In diesem Fall wird der zu verhandelnde Fall dem jeweiligen Prozesskostenfinanzierer vorgelegt, von diesem in allen Einzelheiten geprüft und bei bestehenden Erfolgsaussichten angenommen; welchem Rechtsbereich die juristische Auseinandersetzung zugeordnet ist, spielt hierbei keine Rolle. Prozesskostenfinanzierer sind Unternehmen, die für alle Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung aufkommen, falls das Verfahren wider Erwarten verloren werden sollte; im Gegenzug für diese Absicherung wird das Unternehmen im Fall eines Sieges prozentual am Erlös beteiligt.

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    1. One Response to “Prozesskostenfinanzierung durch Kredit, Rechtsschutz oder Prozesskostenfinanzierer?”

    2. Kennen Sie einen Prozesskostenfinanzierer, der einen Anspruch von ca. € 25.000 übernimmt?
      Es geht um Lehmanzertifikate, das Verfahren liegt zur Zeit zur Verjährungshemmung beim Ombudsmann. Ich zerpflücke regelmäßig die Schriftsätze der Citibank und habe viel Material gesammelt.
      Also, wer übernimmt Anspruch € 25.000 zu welcher Erfolgsprovision?

      frdl. Gruß

      By Reinke on Feb 26, 2010

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