
Es begann mit kritischen Bemerkungen seitens der Zeitschrift Finanztest von der Stiftung Warentest, die der Postbank vorwarf, 4000 freien Finanzvermittlern Einblick in die Kontobewegung ihrer Kunden zu gewähren. Das ARD-Magazin Monitor erhob diesen Vorwurf auch gegen Finanzvermittler, die für die Deutsche Bank arbeiten. Datenschützer halten diese Praxis für illegal.
“Rechtswidrige Datenweitergabe”
Die Stiftung Warentest berichtete, dass freie Finanzvermittler, die für die Postbank Finanzberatung AG arbeiten, in einer Datenbank lediglich Namen und Geburtsdatum eingeben müssten, um auf umfangreiche Kontobewegungen zugreifen zu können. Dies ist insbesondere im Rahmen des “Cross Sellings” von großem Interesse. So kann beispielsweise bei einem großen Geldeingang direkt Kontakt mit dem Kunden zwecks Geldanlagen aufgenommen werden. Datenschutzbeauftragte halten diese Praxis allerdings selbst dann für rechtswidrig, wenn die Einwilligungsklausel für die Datenweitergabe unterschrieben wurde.
Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe hat die Post eigenen Angaben zufolge den Zugang von externen Quellen auf die Kontodaten blockiert, jedoch bemängelt Stiftung Warentest, wie von der Frankfurter Rundschau berichtet, dass dennoch weiterhin Daten zugänglich seien.
Bankgeheimnis bei der Deutschen Bank gefährdet?
heise online wies dann vergangene Woche auf die Donnerstagsausgabe des Nachrichtenmagazins Monitor hin, in der gegen die Deutsche Bank ähnliche Vorwürfe erhoben wurden.
Auch hier sollen die 1500 freien Finanzberater, die für das Unternehmen tätig sind, Zugriff auf “Kontoumsätze, Zahlungsvereinbarungen, Online-Banking-Daten, Versicherungen, Bonitäts- und Vermögensdaten” und “vergleichbare Daten” haben. Ein schleswig-holsteinischer Datenschützer bezeichnet die “Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung” der Deutschen Bank ebenfalls als illegal, da nicht ersichtlich sei, welche Adressaten denn Zugriff auf die Bankdaten gewährt bekämen.
Die Deutsche Bank hat die Vorwürfe unterdessen entschieden zurückgewiesen. Die selbstständigen Finanzberater hätten nur auf Kontobewegungen derjenigen Kunden Zugriff, die eine ausdrückliche schriftliche Einwilligungserklärung abgegeben hätten. Sollten die Berater andere Kundendaten vorliegen haben, würde dies gegen bestehende Verträge und Regeln der Bank verstoßen.
Ähnliche Beiträge
Nächster Beitrag: Sicherheit: AWD macht sensible Kundendaten nach außen zugänglich »


One Response to “Datenschutz: Wie viele Bankdaten dürfen Finanzvermittler bekommen?”
Postbank, Deutsche Bank, Telekom…man kann diese Liste beliebig fortsetzen, Datenschutz wird immer wieder verletz.
By Vera on Nov 10, 2009