Um sich vor Mietausfällen, unbezahlten Nebenkosten oder auch Schäden an einer Wohnung oder einem Haus zu schützen, haben Vermieter in Deutschland das Recht, den bis zu dreifachen Betrag der Netto-Kaltmiete als Kaution von ihrem Mieter zu verlangen. Gerade zur Zeit eines Wohnungswechsels kommt diese Zahlungsverpflichtung dem Mieter allerdings oft ungelegen. Der Umzug selber ist mit hohen Kosten verbunden und auch die Einrichtung und Ausstattung des neuen Domizils verschlingt schnell einige Tausend Euro. Hinzu kommt, dass der bisherige Vermieter sich mit der Rückzahlung der vorherigen Kaution drei bis sechs Monate Zeit lassen kann. Viele Mieter müssen also die neue Kaution bereits dann aufbringen, wenn sie den bisherigen Sicherheitsbetrag noch nicht zurück erhalten haben.


Bankbürgschaft von der Hausbank oder bankunabhängige Mietkautionsbürgschaft?

Bislang griffen viele Verbraucher in dieser Situation anstelle der Kaution auf eine Bankbürgschaft der Hausbank zurück. Statt Bargeld erhält der Vermieter hier eine Urkunde der jeweiligen Bank, die ihn berechtigt, unbezahlte Forderungen gegen den Mieter von der Bank erstattet zu bekommen. Die Bankbürgschaft belastet zwar nicht das Barvermögen des Mieters, reduziert aber den Kreditrahmen, den das Institut seinem Kunden gewährt und kostet zusätzlich monatliche oder jährliche Gebühren. Künftige Wünsche nach der Erhöhung des Dispositionskredits oder nach einem Verbraucherdarlehen können so unter Umständen unerfüllt bleiben.

Eine Alternative in dieser Situation bieten neuerdings die bankunabhängigen Kautionsbürgschaften der Versicherungswirtschaft. Das Modell ist ebenso einfach wie wirksam: Der Mieter beantragt hierzu bei einem entsprechenden Anbieter die Ausstellung einer Bürgschaftsurkunde über den gewünschten Kautionsbetrag, die nach Ausstellung dem Vermieter übergeben wird. Meldet der Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses berechtigte Ansprüche an, so erhält er seine Forderungen bis zur Obergrenze des vereinbarten Betrags von der Versicherung. Die Beantragung der Kautionsbürgschaft erfolgt vollständig online und die Urkunde wird innerhalb weniger Tage ausgestellt und übersendet. Einzige Voraussetzung ist eine positive Schufa-Auskunft, die von den Versicherungen zum Zeitpunkt des Antrags abgerufen wird.

Was kostet die Kautionsbürgschaft?

Anbieter auf dem Prüfstand

Je nach Anbieter werden für die Kautionsbürgschaft unterschiedliche Gebühren fällig. Diese setzen sich aus einem jährlichen Prozentsatz von der Bürgschaftssumme, eventuell einer jährlichen Gebühr und unter Umständen einer einmaligen Zahlung für die Ausstellung der Urkunde zusammen. So bietet die R+V Versicherung ihre Kautionsbürgschaft gegen eine Gebühr in Höhe von 5,25 Prozent der Kautionssumme an, während die Deutsche Kautionskasse 5,00 Prozent pro Jahr, eine einmalige Urkundengebühr in Höhe von 50,00 Euro und ab dem zweiten Jahr eine jährliche Gebühr in Höhe von 10,00 Euro berechnet. Der Deutsche Mietkautionsbund e.V. fordert für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde eine Gebühr in Höhe von 4,7 Prozent der Kautionssumme und berechnet dem Mieter eine zusätzliche Jahresgebühr von 9,90 Euro.

Insgesamt bietet das noch neue Modell der Mietkautionsbürgschaft eine sinnvolle Alternative zu den herkömmlichen Kautionsformen Barkaution, Sparbuch, Bundesanleihe oder Bankbürgschaft. Der wesentliche Vorteil besteht hierbei sicherlich in der einfachen und schnellen Abwicklung. Darüber hinaus besteht für die Vereinbarung mit der Versicherung keine festgelegte Vertragslaufzeit. Wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, so kann die Urkunde zurück gegeben werden und die Versicherung berechnet die bis dahin fälligen Gebühren tagesgenau. Die Kautionsbürgschaft der Versicherungen belastet weder das Barvermögen noch reduziert sie den Kreditrahmen bei der Hausbank. Gegenüber dem künftigen Vermieter kann sich diese Form der Kaution ebenfalls positiv auswirken, da die Überprüfung der Schufa Daten hier bereits integriert ist.

Insgesamt bietet das noch neue Modell der Mietkautionsbürgschaft eine sinnvolle Alternative zu den herkömmlichen Kautionsformen Barkaution, Sparbuch, Bundesanleihe oder Bankbürgschaft.

Vor dem endgültigen Abschluss der versicherungsbasierten Kautionsbürgschaft sollten Verbraucher allerdings auch über die möglichen Nachteile dieses Modells nachdenken. Grundsätzlich gilt, dass die Versicherungsgesellschaft Geldbeträge, die sie an den Vermieter ausgezahlt hat, vom Mieter zurück fordert. Der Mieter hat in diesem Fall keinen direkten Einfluss darauf, in welcher konkreten Höhe der Vermieter aus dem Kautionsvertrag bedient wird und muss dennoch für den ausgezahlten Betrag aufkommen. Im Gegensatz zu einer Barkaution, einem Sparbuch oder einer Bundesanleihe erwirtschaftet die Kautionsversicherung darüber hinaus auch keinen Zinsertrag zu Gunsten des Mieters.

Für wen ist die Kautionsbürgschaft am besten geeignet?

Wer nicht in der Lage oder nicht willens ist die verlangte Mietkaution aus seinem Barvermögen aufzubringen, der entdeckt in der Kautionsbürgschaft eine gute Alternative, die zudem die Chancen bei der Wohnungssuche erhöhen kann. Die Kosten für die Kautionsbürgschaft sind überschaubar und übersteigen dabei nicht die Gebühren, die von den Banken für eine Mietbürgschaft verlangt werden. Dabei reduziert sich bei dieser Kautionsstellung nicht der persönliche Kreditrahmen bei der Hausbank, so dass die finanzielle Flexibilität erhalten bleibt.

Besonders gut geeignet ist die Kautionsbürgschaft dann, wenn sich die Auszahlung der vorherigen Kaution und die Stellung der neuen Kaution zeitlich überschneiden. Der Mieter kann dann vorübergehend auf die Kautionsbürgschaft zurückgreifen und diese durch eine Barkaution ersetzen, wenn er das Geld vom vorherigen Vermieter zurück erhalten hat.

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