
Es war bisher ein Thema, dass bei den betroffenen Verbrauchern gerne für ein bisschen Unbehagen sorgte – die Umschuldung eines Kredits. Zu aufwändig, zu viele Unterlagen müssen besorgt werden, wer weiß, zu welchen Konditionen man einen neuen Kredit erhält, zu zeitintensiv, zu lange Kündigungsfristen des alten Kredits, und dann auch noch die Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank, damit sie die Kreditablösung zulässt… Die Liste der Einwände ist lang und kann beliebig weiter fortgeführt werden.
Eine neue EU-Richtlinie ändert die Kündigungsfristen…
Aber – es gibt ein Licht am Horizont! Ab dem 11. Juni 2010 tritt eine neue Richtlinie der Europäischen Union in Kraft, die dem Verbraucher bei einer Umschuldung etwas Erleichterung verschafft. Zwar müssen weiterhin diverse Unterlagen bei der Bank vorgelegt werden, was durchaus aufwändig und zeitintensiv sein kann, aber die neue EU-Richtlinie sieht unter anderem eine Änderung hinsichtlich der Kündigungsfristen von Konsumkrediten vor. So können Kredite, die nach dem 11. Juni 2010 aufgenommen werden, zukünftig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder teilweise gekündigt werden. Die bisher geltende Frist in Höhe der ersten sechs Monate nach Kreditaufnahme, innerhalb derer keine Kündigung möglich war, ist damit aufgehoben. Dadurch ist die Umschuldung von Krediten zukünftig schneller möglich als bisher, wenn man ein günstiges Alternativangebot gefunden hat.
… und die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
Und auch zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung gibt es Neuigkeiten. Die Vorfälligkeitsentschädigung dient der Entschädigung der Bank, wenn sie einer vorzeitigen Kreditablösung zustimmt. Sie soll damit vor allem für die entgangene Zinszahlung entschädigt werden. Diese Vorfälligkeitsentschädigung bleibt zwar auch zukünftig bei einer Umschuldung bestehen, wird nun aber in Form einer Pauschalen berechnet anstelle des konkret entstandenen Schadens. Diese Pauschale beträgt in etwa ein Prozent der Rückzahlungssumme bei einer Kreditlaufzeit von über einem Jahr und ein halbes Prozent bei einer Laufzeit von unter einem Jahr.
Während die Bankenverbände diese Neuerungen durchaus differenziert betrachten, bringt besonders der Wegfall der Kündigungsfristen für den Verbraucher Vorteile. Und auch die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dürfte für ihn damit transparenter und besser kalkulierbar werden.
Insgesamt sollte die Kreditablösung mit diesen Maßnahmen etwas weniger aufwändig werden. Zu beachten ist noch, dass die neue EU-Richtlinie nur für Konsumkredite gilt, nicht aber für Immobilienfinanzierungen.
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