11.05.2010 – 13:07
Autor: Kredit News

Einige Bankkunden warten noch immer auf ihre Steuerbescheinigung über die Einkünfte des letzten Jahres. Es ist davon auszugehen, dass die meisten dieser Kunden ihre Steuerbescheinigung nicht zeitlich rechtzeitig erhalten, so dass es zunächst nicht möglich ist, eine Rückerstattung zu fordern, die sich zum Beispiel auf zu viel gezahlte Abgaben bei der Abgeltungssteuer bezieht.

Grundsätzlich trifft dies auf viele Bankkunden, vor allem aber auf die Inhaber eines Depots zu. Dabei gibt es mehrere Banken, die nicht alle oder gar keine Bescheinigungen über die Kapitalerträge des vergangenen Jahres 209 verschickt haben. Bereits gezahlte Steuern können also erst später wieder zurück verlangt werden. Die Financial Times nennt in ihrer Ausgabe unter anderem die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Dresdner Bank und auch die neuerdings bekannte Targobank (ehemals Citibank), welche noch nicht in der Lage waren, alle Bescheinigungen für das Jahr 2009 zu verschicken.

Durch die erst neu eingeführte Abgeltungssteuer sollte die Steuerabgabe bei Finanzprodukten vereinfacht werden. Das Bundesfinanzministerium klärte allerdings erst kurz vor der Weihnachtszeit 2009 in einem ausführlichen Anwendungsschreiben die zu klärenden Fragen, die bei einigen Finanzprodukten offen blieben.

Sparkassen und ING-Diba Kunden bereits versorgt
Seit diesem Zeitpunkt geht es bei den meisten Banken darum, dass die Besonderheiten der Steuerveränderungen und Abgabenveränderungen in ihre Systeme zu übernehmen, so dass es keine Probleme mehr gibt. Nach eigenen Angaben ist dies bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken, sowie bei der ING-Diba bereits erledigt und auch die geforderten Nachweise und Bescheinigungen seien bereits an die Kunden versendet worden.

Die meisten Kunden der Bank benötigen die Bescheinigung für ihre Einkommenssteuererklärung, welche bis zum 31.05.2010 abgegeben werden muss. Falls die Bescheinigung der Bank bis zu diesem Datum nicht vorliegen sollte, gibt es für den Kunden mehrere Möglichkeiten, fort zu fahren. Zunächst ist es möglich, dass die Steuererklärung ohne die entsprechenden Bescheinigungen der Bank abgegeben wird und diese in einem Einspruchsverfahren beim Finanzamt nachgereicht werden. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, sich an einen Steuerberater zu wenden, welcher beim Finanzamt die Frist zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung bis zum Ende des Jahres 2010 verlängern kann. Eine Fristverlängerung sorgt somit dafür, dass genügend Zeit bleibt, die Bescheinigungen der Bank zu erhalten und diese dann direkt mit in die eigene Einkommenssteuererklärung einzupflegen, so dass alles korrekt behandelt werden kann.

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