19.07.2010 – 13:42
Autor: Kredit News

Zum wiederholten Mal war die Postbank AG erfolgreich in ihren Bemühungen, durch eine innovative Geschäftsidee die Aufmerksamkeit der Finanzwelt und der Kunden auf sich zu ziehen.

Nachdem es dem aus der alten Bundespost hervorgegangenen, inzwischen voll modernisierten und auf Profit ausgerichteten, erfolgreichen Bankinstitut in den vergangenen Jahren zunächst gelungen war, mit den Konto-Modellen Giro plus, Giro extra plus und Giro Start direkt äußerst erfolgreich Privatkunden anderer Institute anzusprechen und abzuwerben und die Bank anschließend mit den Anlageprodukten Gewinn-Sparen, Aktiv-Sparen und SparCard 3000 plus gleich mehrere clevere, attraktive Alternativen zu dem etwas aus der Mode gekommenen Sparbuch auf den Markt gebracht hatte und damit beachtliche Anlagebeträge auf sich ziehen konnte, offeriert sie Kunden und Neukunden in diesen Tagen mit dem aktuellem Angebot eines Postbank Giro plus-Kontos in Kombination mit einem äußerst attraktiven Tagesgeldzins ein Angebot für Tagesgeldanlagen, das mit den derzeit besten Zinsangeboten für Tagesgelder konkurrieren kann.

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2,20% Tagesgeldzins für Neukunden
Angeboten wird jedem Kunden, der in der Zeit vom 01.07.2010 bis zum 31.08.2010 ein für zukünftige Gehaltszahlungen vorgesehenes neues Postbank Giro plus-Konto eröffnet, auf einem gleichzeitig einzurichtenden Tagesgeldkonto eine Guthabenverzinsung in Höhe von 2,2 Prozent pro Jahr anstelle der ansonsten geltenden Verzinsung von derzeit nur 1,1 Prozent. Die Sonderkondition gilt ab Eröffnung des Tagesgeldkontos und wird für sechs Monate zugesichert. Zur Erzielung der Sonderverzinsung ist keine Mindestanlage vorgesehen; nach oben ist die attraktive Verzinsung allerdings begrenzt auf Einlagen bis zu maximal Euro 24.999,99.

Postbank kontaktiert Arbeitgeber
Um die Nutzung des Postbank Giro Plus-Kontos als Gehaltskonto sicher zu stellen, haben sich die kreativ Verantwortlichen bei der Postbank AG etwas Besonderes ausgedacht: Geleitet von dem Bestreben, den Aufwand für die Kontoinhaber auf das Notwendigste zu begrenzen und dennoch die Sicherheit zu erlangen, dass das neu eröffnete Konto zukünftig als Gehaltskonto genutzt wird, wurde eigens ein Formularanschreiben entworfen, mittels dessen der jeweilige Arbeitgeber des neuen Kunden angewiesen wird, das monatliche Gehalt beziehungsweise die monatlichen Bezüge zukünftig zu Gunsten des neu eröffneten Kontos anzuweisen. Dieses Formular ist der Postbank AG mit der Kontoeröffnung rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen; im Rahmen des Kontowechselservices stellt dann die Postbank AG sicher, dass die entsprechende Order an den Arbeitgeber des Neukunden weitergeleitet wird.


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