
Dass Dispositionskredite zu den teuersten Krediten zählen, ist bekannt, und dass die dafür zu zahlenden Zinsen sich trotz des allgemeinen, seit Mitte 2009 anhaltenden Zinsrückgangs nicht oder kaum nach unten bewegt haben, ist ärgerlich.
Extragebühren bei Überziehung
Doch dass es Banken gibt, die bei bereits überzogenem Dispositionsrahmen neben einem um 5,5 Prozent erhöhten Strafzins auch noch Gebühren für jeden weiteren Zahlungsauftrag vereinnahmen, hat die Geduld eines Kunden der Commerzbank AG dann doch überstrapaziert. Er schaltete die Verbraucherzentrale in Hamburg ein mit der Folge, dass die Commerzbank bereits im Sommer 2009 vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine Niederlage einstecken musste: Die bei dem Bankinstitut bis dahin gängige Praxis, für jede Überweisung und jeden Dauerauftrag, der trotz eines überzogenen Dispositionsrahmens ausgeführt werden soll, eine Gebühr in Höhe von Euro 5,00 in Rechnung zustellen, wurde seinerzeit für nicht zulässig erklärt.
Die Commerzbank wollte das Urteil nicht hinnehmen und ging in die Revision an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wo unter dem Aktenzeichen 23 U 157/09 jetzt aktuell ein Urteil verkündet wurde: Die Vorgehensweise der Commerzbank AG ist danach rechtlich nicht zulässig. Das Oberlandesgericht ist der Argumentation der Commerzbank, mit der in Rechnung gestellten Gebühr dem höheren Risiko Rechnung tragen zu müssen, nicht gefolgt, sondern sah vielmehr das höhere Risiko mit dem erhöhten Zins hinreichend abgegolten. Einen erhöhten Verwaltungsaufwand hingegen konnte das Gericht nicht feststellen. So haben betroffene Kunden jetzt einen bis drei Jahre zurückgehenden Anspruch auf Rückerstattung der vereinnahmten Gebühren und sollten laut Verbraucherzentrale diesen Anspruch jetzt anmelden.
Revision nicht zugelassen
Eine Revision des Urteils durch den BGH wurde nicht zugelassen. Dagegen wiederum will nach Angaben eines Commerzbank-Sprechers das Frankfurter Bankinstitut eine Klage wegen Nichtzulassung einlegen.
Aufgrund des ersten Urteils hatte die Commerzbank AG ihre Preisgestaltung bereits in so weit geändert, als sie zwischenzeitlich nur noch für Überweisungen über mehr als Euro 100,00 die Strafgebühr erhebt; Daueraufträge und kleinere Überweisungen werden seitdem außerhalb des zugestandenen Dispositionsrahmens “nur” noch mit dem Überziehungszins von derzeit 18,74 Prozent anstelle des normalen Zinssatzes von 13,24 Prozent “bestraft”. Auch diese neue Regelung will die Verbraucherzentrale Hamburg gerichtlich für unzulässig erklären lassen.
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One Response to “Strafgebühren bei Überziehung – Niederlage für die Commerzbank”
Die Commerzbank kassiert auch weiterhin, auch bei kleineren Beträge die 5,00€.
Sobald ich kann werde ich mir eine andere Bank suchen, die nicht gleich immer zu Kasse bittet.
Denn bei der Commerzbank ist es Gang und Gebe das mit überwiesen Gelder erstmal gearbeitet wird. Lohn – oder Gehaltszahlungen werden nie pünktlich gut geschrieben. War vorher bei der Sparkasse, da war mein Geld am 15. auf dem Konto,fiel der aufs Wochenende war das Geld Freitags da.Bei der Commerzbank meist Dienstags.
By Susanne on Nov 5, 2010