Wer dringenden Finanzbedarf über einen Online-Kredit decken möchte, aber nicht über eine die Kreditausreichung rechtfertigende Bonität verfügt, hat die Möglichkeit, über das Angebot einer zweiten Person, die Bürgschaft für den Kredit zu übernehmen, dennoch zum Ziel zu kommen.

Anforderungen an den Bürgen
Da der Bürge die Verpflichtung übernimmt, notfalls für die Verbindlichkeiten aufzukommen, hilft allein das Angebot an die Bank, einen Bürgen zu stellen, nicht weiter. Vielmehr muss der Bürge ebenso wie der Kreditantragsteller seine Bonität offen legen, was im Regelfall auch die Zustimmung zur Einholung einer Schufa-Auskunft einschließt. Diese Offenlegungspflicht wird bei online beantragten Krediten zunächst durch Eingabe der persönlichen Daten des Bürgen in eine vorgegebene Maske analog zur Eingabe der eigenen Daten erfüllt. Wesentliche Daten wie Gehaltsabrechnungen oder aktuelle Kontoauszüge sind anschließend sowohl vom Kreditantragsteller als auch vom Bürgen zur Verfügung zu stellen.

Abweichende Vertragsabwicklung
Der Kreditvertrag für einen Online-Kredit mit Bürgen unterscheidet sich durch eine zusätzliche Passage, in der die Bürgschaft als Kreditsicherheit vertraglich festgehalten wird, von dem Kreditvertrag ohne Bürgen. Neben dem unterzeichneten Kreditvertrag muss auch die rechtverbindlich unterzeichnete Bürgschaft auf einem von der Bank vorgegebenen, rechtlichen Anforderungen genügenden Formular vor Kreditauszahlung vorgelegt werden. Die Legitimationsprüfung wird für den Kreditnehmer und den Bürgen durch das PostIdent-Verfahren sichergestellt.

Besonderheit bei Onlinekrediten
Der Online-Kredit gegen Bürgschaft ist allerdings eher der Ausnahmefall. Die meisten Banken und Kreditvermittler ziehen bei unzureichender Bonität des ersten Antragstellers die Variante der Mithaftung einer zweiten Person vor. In diesem Fall bleibt der Prozess bis zum Kreditvertrag identisch. Durch den von beiden Personen zu unterzeichnenden Kreditvertrag erübrigt sich die Hereinnahme einer Bürgschaftserklärung; beide Kreditnehmer haften gesamtschuldnerisch für den Kredit. Das bedeutet, die Bank darf sich bei Nichtzahlung der vereinbarten Raten aussuchen, an welchen Vertragspartner sie sich wendet.

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