
Im Normalfall verlangt eine Bank für ein Darlehen Sicherheiten, um sich gegen den Ausfall der Ratenrückzahlungen abzusichern. Nun gibt es Fälle, in den die Sicherheiten für einen Kredit nicht gestellt werden können oder nicht ausreichen. An dieser Stelle kommt die Bürgschaft ins Spiel. Diese bedeutet im Grunde genommen nichts anderes, als dass ein Dritter, der Bürge also, im Bedarfsfall für die Schulden des Kreditnehmers aufkommt.
Nicht vorschnell handeln
Vielen Bürgen ist der Umstand nicht bewusst, dass sie bei der vorschnellen Unterschrift unter einen Bürgschaftsvertrag unter Umständen die eigene Existenz gefährden. In den meisten Fällen werden Bürgschaften innerhalb der Familie geleistet. So kommt es zum Beispiel vor, dass die Eltern für die Kinder oder auch Ehefrauen für einen Kredit zur Gründung einer Selbständigkeit des Ehemannes bürgen.
Es soll schon vorgekommen sein, dass so mancher Ehepartner zur Begleichung der Schulden herangezogen wurde, weil er vor Jahren vorschnell eine Bürgschaftserklärung unterschrieben hat. Die Gläubigerbank interessiert in dem Zusammenhang nicht, wenn die Ehepartner in der Zwischenzeit längst voneinander geschieden sind und getrennt leben.
In diesen Fällen auf keinen Fall unterschreiben
Wer für einen Kredit bürgt, sollte zunächst wissen, dass es unterschiedliche Arten von Bürgschaftsverträgen gibt. Unter gar keinen Umständen sollte jemand eine Generalbürgschaft unterzeichnen. Bei dieser Variante kommt der Bürge nicht nur für die bereits vorliegenden Schulden auf. Selbst für die Schulden, die möglicherweise erst in der Zukunft entstehen, muss der Bürge in diesem Fall auch haften.
Gern nutzen Kreditinstitute die Variante des Bürgen als Selbstschuldner. Auch von dieser Form der Bürgschaft sollte man Abstand nehmen. Bei dieser Variante kann der Gläubiger nämlich sofort auf den Bürgen zugreifen, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers final festgestellt wurde. Kein Wunder, warum die Banken diese für sich bequemste Variante einer Bürgschaft bevorzugen.
Wenn schon Bürgschaft, dann aber absichern
Beim Geld gehört bekanntlich die Freundschaft auf. Daher sollte eine Bürgschaft im Familien- oder Freundeskreis nur im äußersten Notfall geleistet werden. Der Bürge sollte in dem Fall aber vorher sein Risiko soweit wie möglich begrenzen. Hier geht es in erster Linie um die zeitliche Begrenzung und um die Limitierung auf einen Maximalbetrag.
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