Wechseldiskontkredit - Kreditlexikon


Bei einem Wechseldiskontkredit handelt es sich um den Ankauf eines später fälligen Wechsels durch ein Kreditinstitut und die sofortige Gutschrift des Gegenwerts abzüglich eines Diskonts auf dem Konto des Einreichers.
In der Praxis läuft ein Wechseldiskontkreditgeschäft so ab, dass ein Verkäufer einer Ware seinem Käufer ein späteres Zahlungsziel einräumt, d.h., die gekaufte Ware muss erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden. Dafür stellt der Verkäufer einen Wechsel über den Rechnungsbetrag aus, der erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig ist. Der Käufer akzeptiert diesen Wechsel und geht damit eine wechselrechtliche Zahlungsverpflichtung ein. Für den Verkäufer hat das den Vorteil, dass der Käufer vielleicht eine größere Menge einkauft, da er die Ware zuerst weiter verkaufen kann, bevor er sie bezahlen muss.
Möchte der Verkäufer aber schon vor Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels über das Geld verfügen, kann er den Wechsel an eine Bank verkaufen.
Die Bank fordert dann bei Fälligkeit des Wechsels den vereinbarten Betrag von dem Käufer an. Rechtlich gesehen bleibt aber der Verkäufer Gläubiger der Forderung. Sollte also der Käufer bei Fälligkeit den Betrag nicht zahlen, wendet sich die Bank an den Verkäufer und fordert die Wechselsumme von ihm an. Vor Vergabe eines Wechseldiskontkredits wird daher das Kreditinstitut die Kreditwürdigkeit des Verkäufers genau überprüfen.

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