Graduierten- und Postgraduiertenförderung

Zu den sogenannten Graduierten zählen all diejenigen Personen, die bereits einen akademischen Grad verliehen bekommen haben. Postgraduierte Studierende sind Personen, die bereits ein Studium abgeschlossen haben und auf dessen Grundlage ein zweites Studium absolvieren. Auch diese beiden Personenkreise benötigen auf ihrem weiteren Ausbildungsweg oftmals !nanzielle Unterstützung:

Graduierte vor allem um ein geplantes Promotionsverfahren zu absolvieren, postgraduierte Studierende, um das Aufbaustudium !nanziell stemmen zu können. Im Bereich der Graduierten- und Postgraduiertenförderung bieten sich verschiedene Möglichkeiten: So gibt es staatliche Förderungsprogramme sowie „halbstaatliche“ Stipendien, die von Stiftungen vergeben werden, die wiederum durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert werden.

Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist eine der Stiftungen, die sich auch der Förderung von Graduierten widmet. Hierbei kann sich derjenige, der eine Promotion anstrebt, um eine Förderung in Höhe von monatlich 1.050 Euro bewerben. Ausgewählt werden die Studierenden dabei im Rahmen eines zweistu!gen Auswahlverfahrens.
In einem ersten Schritt !ndet dabei eine interne Auswahl statt, in der die eingereichten Unterlagen geprüft werden. Hat man diese Vorauswahl überstanden, wird man im Rahmen einer Auswahltagung zu einem Gespräch eingeladen, dessen Verlauf schließlich darüber entscheidet, ob man ein Stipendium zugesprochen bekommt oder nicht.
Die Förderung umfasst dabei maximal drei Jahre und muss nach Abschluss des Promotionsverfahrens nicht zurückbezahlt werden.

Im Bundesland Bayern werden zweimal im Jahr Stipendien an besonders vielversprechende Graduierte und Postgraduierte im Rahmen des
Bayrischen Eliteförderungsgesetzes vergeben. Dabei tre“en die einzelnen bayrischen Universitäten eine Vorauswahl, über die Vergabe des Stipendiums entscheidet schließlich die Universität Bayern e.V.

AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de