Bafög
ermöglichen. Dabei bleibt die Bafög-Förderung allerdings zum Teil ein Darlehen, das bei Berufseintritt anteilig ratenweise zurückbezahlt werden muss. Bei der Leistung der Bafög-Förderung muss man unterscheiden zwischen Anspruchskriterien und Kriterien, welche die Höhe der Förderung beeinflussen.
Der Anspruch, Bafög zu erhalten, wird nach drei Gesichtspunkten bewertet: Staatsangehörigkeit, Eignung und Alter. In puncto Staatsangehörigkeit muss beachtet werden, dass alle deutschen Staatsbürger sowie ein Teil der in Deutschland lebenden Ausländer einen Anspruch auf Förderung haben. Letztere genießen dann einen Anspruch, wenn sie eine Bleibeperspektive zum Beispiel durch ein Daueraufenthaltsrecht aufweisen können. Die Regelungen in diesem Bereich sind allerdings äußerst vielschichtig, sodass es sich empfiehlt, den individuellen Fall vor Ort im zuständigen Bafög-Amt prüfen zu lassen. Das Kriterium der Eignung stellt
darauf ab, dass der Geförderte während des Förderungszeitraums immer wieder belegen muss, dass er seine Ausbildung gewissenhaft verfolgt und entsprechende Leistungen erbringt. So muss etwa zumeist nach dem vierten Semester das Bestehen der Zwischenprüfung oder des Vor-Diplom nachgewiesen werden. Beim Alterskriterium ist darauf zu achten, dass nur Ausbildungen als förderungswürdig gelten, die vor der Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen wurden.
Ausnahmeregelungen in Hinblick auf die Altersgrenze gibt es zum Beispiel dann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen vor dem
30. Lebensjahr keine Ausbildung beginnen konnte. Über weitere Ausnahmeregelungen informiert das zuständige Bafög-Amt.
Die Höhe der Bafög-Leistung ist abhängig von dem ermittelten Bedarf und dem Einkommen des Geförderten sowie seiner Eltern. Der Bedarf unterscheidet sich zum Beispiel danach, ob der/die Studierende noch bei seinen Eltern lebt oder bereits für eine eigene Wohnung aufkommen muss. Das eigene sowie das Einkommen der Eltern spielt ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung der monatlichen Förderungssumme. Wird dabei der Freibetrag unterschritten oder gerade erreicht, kann der Studierende mit dem Bafög-Höchstsatz rechnen, liegt man über den Freibeträgen, verringert sich gesta”elt die Höhe der Förderung.
Bafög wird immer nur bis zur Förderungshöchstdauer geleistet. Diese entspricht bei den meisten Studiengängen immer der Regelstudienzeit – Vorraussetzung bleibt allerdings, dass auch hierbei die fortbestehende Eignung belegt werden kann, damit man seinen Anspruch auf Förderung nicht verliert. Die geleistete Förderung muss zudem nach Beendigung des Studiums zu einem
Teil zurückbezahlt werden. Mit zusätzlichen Erlassen kann man rechnen, wenn man zu den Jahrgangsbesten zählt oder das Darlehen vorzeitig ablöst.
Gerade für Schüler, die frisch von der Schule kommen, ist die mit den Bafög-Regelungen einhergehende Bürokratie eine Herausforderung. Hilfestellung bietet hier allerdings ein speziell eingerichtete Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die man bei jeglichen Fragen rund ums Bafög kontaktieren kann: Sie ist bundesweit unter der Telefonnummer 0800/223
63 41 erreichbar. Zudem informieren alle Bafög-Ämter vor Ort über das Antragsverfahren, Anspruchskriterien und sonstige Belange.

