Staatliche Studienförderung (nach Eliteförderungsgesetz)

In Bayern gibt es für Abiturienten und Studierende die Möglichkeit, im Rahmen des Bayrischen Eliteförderungsgesetzes Unterstützung bei der Finanzierung ihres Studiums zu !nden. Voraussetzung für die Aufnahme in dieses Förderprogramm ist für Abiturienten ein überdurchschnittlicher Notendurchschnitt im Abiturzeugnis und für Studierende der Nachweis herausragender Studienleistungen.

Die Förderung besteht dabei in zweierlei Hinsicht: Zum einen werden Geldleistungen erbracht und zum anderen pro!tieren die ausgewählten Schüler und Studenten von immateriellen Leistungen wie der Teilnahme an einem sogenannten Exzellenzprogramm. Zu der finanziellen Unterstützung zählt eine Zuwendung in Höhe von 480 Euro je Semester sowie die Finanzierung eines Auslandssemesters. Die

Dauer der staatlichen Förderung ist hierbei auf die Regelstudienzeit begrenzt, wobei in den ersten vier Semester nur eine Aufnahme auf Probe erfolgt. Hat man sich in dieser anfänglichen Studienphase bewährt, kann man mit einer weiteren Förderung bis zum Studienabschluss rechnen.

Eine Studienförderung im Rahmen des Bayrischen Eliteförderungsgesetzes ist aber auch für Graduierte und Postgraduierte zugänglich. Gefördert wird hier zwei bis maximal drei Jahre lang – ebenfalls in Form von !nanziellen Zuwendungen sowie in Form eines Exzellenzprogramms. Die finanzielle Zuwendung soll in erster Linie der Deckung von Lebensunterhalts- sowie Reisekosten dienen.

Ausführlich informiert das Bayrische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Fördermöglichkeiten, die das Bayrische Elitenförderungsprogramm bietet.

Link: http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/BayEFG.pdf
Link: http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/BayEFG_Merkblatt_1105.pdf

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