Bausparvertrag - Kreditlexikon
Ein Bausparvertrag ist ein mit einer Bausparkasse abgeschlossener Vertrag, durch den der Bausparer das Recht auf ein zur wohnwirtschaftlichen Verwendung nutzbares Bauspardarlehen erwirkt. Voraussetzung dafür ist eine bestimmte Ansparquote, eine Mindestansparzeit und die Erreichung einer internen Bewertungszahl, die Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrages ist. Die einheitlichen, rechtlichen Grundlagen sind in dem für alle Bausparkassen verbindlichen Bausparkassengesetz vom 16.11.1972 geregelt.
Ein Bausparvertrag eignet sich in besonderer Weise zur Vermögensbildung: Er kann als Anlage für die vermögenswirksamen Leistungen verwendet werden, und Einzahlungen auf den Bausparvertrag können zudem je nach dem Einkommen des Bausparers mit der Arbeitnehmersparzulage und einer Wohnungsbauprämie honoriert werden. Diese Zulage und Prämie ist allerdings zurück zu erstatten, wenn die Mittel nicht vertragsgerecht verwendet oder vor Beendigung der steuerlichen Sperrfrist gekündigt werden. Auch für das Riestersparen kann ein Bausparvertrag zertifiziert sein. Die Abnahme eines Bauspardarlehens ist nicht verpflichtend; sofern darauf bereits bei Abschluss verzichtet wird, sind je nach Anbieter höhere Guthabenzinsen möglich.
Bausparverträge bilden einen soliden Baustein in der Immobilienfinanzierung. Durch das über Jahre angesparte, bei entsprechendem (niedrigem) Einkommen mit staatlichen Prämien versehende Bausparguthaben wird das für eine Immobilienfinanzierung notwendige Eigenkapital angesammelt, und das Bauspardarlehen stellt in normalen Zeiten eine besonders günstige, nachrangig zu besichernde Form der Finanzierung dar.
Bausparverträge haben in Deutschland eine lange, bis auf das Jahr 1885 zurückgehende Tradition und sind außerordentlich beliebt. Per Ende 2010 bestanden bei den zehn öffentlich-rechtlichen Landesbausparkassen und den dreizehn privaten Bausparkassen rund 30 Millionen Bausparverträge mit einem Volumen von 763 Milliarden Euro. In jedem zweiten Haushalt war mindestens ein Bausparvertrag vorhanden.
Quelle: Europabüro Deutsche Bausparkassen, Brüssel