Ausforschungspfändung - Kreditlexikon

Eine Ausforschungspfändung liegt dann vor, wenn ein Gläubiger auf Basis eines vollstreckbaren Titels ins Blaue hinein etwaige Vermögenswerte bei diversen Instituten pfänden lässt, ohne dass ihm die geringsten Hinweise auf diese Vermögen vorliegen; eine solche Ausforschungspfändung ist nicht erlaubt.

In Abgrenzung zur Ausforschungspfändung gibt es die gesetzlich erlaubte Möglichkeit einer Verdachtspfändung. So ist es einem Gläubiger möglich, mit Hilfe eines Formularantrages mehreren Finanzinstituten am Wohnort des Gläubigers Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zustellen zu lassen, auch wenn keine konkreten Hinweise darüber vorliegen, dass der säumige Schuldner bei diesen Instituten eine Kontoverbindung unterhält. Der Bundesgerichtshof (BGH 19.3.2003 AZ.: IXa ZB 229/03) hat zugunsten der Gläubiger entschieden, dass Verdachtspfändungen kein missbräuchliches Verhalten des Gläubigers darstellen. Damit ist er dem Argument eines Klägers, dass der Gläubiger zunächst einen eidesstattliche Verfügung (Offenbarungseid) in die Wege leiten und sich auf diesem Weg Klarheit über mögliche Guthaben verschaffen muss, nicht gefolgt.

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