Ausplatzierung - Kreditlexikon

Unter Ausplatzierung ist die Veräußerung eines Kredites oder ganzer Kreditportfolien an einen Dritten zu verstehen. Ziel einer Ausplatzierung kann entweder eine Eigenkapitalentlastung oder aber eine Risikodiverzifizierung sein. In jedem Fall bleiben die Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Kreditvertrag erhalten, und auch der Käufer der Forderung übernimmt in vollem Umfang die im Kreditvertrag vereinbarten Regelungen.

Die Eigenkapitalentlastung kommt dadurch zustande, dass mit dem Kreditverkauf der Anteile es haftenden Eigenkapitals, mit dem ein Kredit je nach Art des Risikos und Bonität des Kreditnehmers zu unterlegen ist, wieder freigesetzt wird. Die verkaufende Bank kann durch einen Kreditverkauf entweder nicht erfüllte Anforderungen an das Haftkapital erfüllen, ohne neues Kapital aufnehmen zu müssen, oder aber neue Spielräume für neue, lukrativere Kreditgeschäfte schaffen.

Eine wesentliche Rolle spielen seit 2004 die Ausplatzierungen risikobehafteter Kredite, die in großen Portfolien zusammengefasst und als strukturierte Finanzierungen veräußert (verbrieft) werden. Bei dieser Art der Ausplatzierung wird nicht nur Eigenkapital freigemacht, sondern ein Finanzinstitut kann sich im Zuge einer solchen Maßnahme gleichzeitig von schlechten Kreditrisiken befreien. Risikobehaftete Kredite werden allerdings mit einem Abschlag ausplatziert, der in der Regel nicht öffentlich kommuniziert wird. Durch die Ausplatzierung von notleidenden Krediten werden Eventualausfälle somit zu einem echten Ausfall, der dann aber mit der Platzierung betraglich begrenzt ist und sich für die verkaufende Bank nicht weiter erhöhen kann.

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