Veräußerung - Kreditlexikon

Die Veräußerung ist mit dem Begriff Verkauf gleich zu setzen. Wer etwas veräußert, übertragt das alte Eigentum dem neuen Eigentümer. Das zu veräußernde Mittel wechselt somit den Eigentümer. Es kann aber auch sein, dass dieses Mittel im Besitz des alten Eigentümers bleibt.

Diese Veräußerung wird meistens mit einem Kaufvertrag definiert. Dieser muss von beiden Parteien eingewilligt und unterschrieben werden. In manchen Fällen muss eine Widerrufungsbelehrung des Käufers unteschrieben werden. Denn dieser hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen widerrufen zu können. Der Verkäufer muss ihn darüber schriftlich aufklären.

Meist wird dies auch durch eine Unterschrift bestätigt. Meist ist die Veräußerung entgeltlich. Der Veräußerer erhält eine Entschädigung, meist in Form einer Währung, für die Übereignung. Auch kann durch eine Schenkung veräußert werden. Der Beschenkte muss den Antrag des Veräußeres in diesem Fall annehmen. Die Veräußerungen bzw. der Verkauf können durch Vermarktunge und Werbung forciert und verstärkt werden. Veräußert wird also auf der ganzen Welt. Die Wirtschaft basiert auf Veräußerungen, welches das wichtigste Instrument im Verkauf darstellt.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Weitere Artikel mit dem gleichen Anfangsbuchstaben:
Sie haben nicht die Informationen gefunden, die Sie gesucht haben? Bitte zögern Sie nicht, uns einen Hinweis zu senden oder ggf. einen Blick auf spezialisiertere Lexika aus und um den Finanzbereich zu werfen. Hier einige Vorschläge:
Kfz-Lexikon auf www.autoversicherung-online.info
Baufinanzierungs-Lexikon auf www.baufi-info24.de
Geldanlage-Lexikon auf www.tagesgeldkontovergleich.com
Kredit Partnerprogramm | Downloads | Bankprodukte | Banken | Empfehlungen | Sitemap | Karriere | Impressum - © 2007 - 2010 Kredit-Engel.de