Eigenkapital - Kreditlexikon

Im betriebswirtschaftlichen Sinn sind unter Eigenkapital die Mittel zu verstehen, die einem Unternehmen nach Abzug sämtlicher Schuldenpositionen zur Verfügung stehen. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem in das Unternehmen eingebrachten Grund- oder Stammkapital zuzüglich offener oder gesetzlicher Rücklagen sowie vorgetragener Gewinne, vermindert um vorgenommene Entnahmen und vorgetragene Verluste. Das Eigenkapital steht dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung.

Bei einer Kreditvergabe ist das Eigenkapital eines Unternehmens eine wichtige Komponente bei der Bonitätsprüfung. Je mehr Kapital in einem Unternehmen vorhanden ist, je höher ist auch der Kreditspielraum.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Eigenkapital der Banken zu: Nach § 10 KWG müssen Finanzinstitute im Interesse ihrer Gläubiger, insbesondere zur Sicherung der ihnen anvertrauten Werte, über ein angemessenes haftendes Eigenkapital verfügen, das in eine feste Bezugsgröße zum möglichen Kreditvolumen gebracht wird. Verschärft wurde diese gesetzliche Eigenkapitalforderung durch die Beschlüsse von Basel I, II und III.

Letztlich spielt das Eigenkapital im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle. Nach einer Faustregel sollten zwischen zwanzig und dreißig Prozent der Gesamtkosten durch Eigenkapital finanziert werden. Die Einhaltung dieser Regel mindert nicht nur das finanzielle Risiko im Fall eines Wiederverkaufes und führt zwangsläufig zu einer geringeren Belastung. Auch der für einen Immobilienkredit zu zahlende Zinssatz orientiert sich an der Beleihungshöhe und steigt mit zunehmendem Beleihungsauslauf deutlich an.

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