Kreditsicherheiten - Kreditlexikon

Wenn ein Kunde bei einer Bank einen Kredit aufnehmen möchte, muss er in der Regel Kreditsicherheiten liefern, um der Bank die Sicherheit einer Ersatzleistung zu geben, falls der Kreditnehmer den Kredit nicht bedienen kann. Grundsätzlich kann man in Sachsicherheiten und Personensicherheiten unterscheiden. Bei Sachsicherheiten legt der Kreditnehmer zum Beispiel einen Wertgegenstand bei der Bank als Pfand ein oder überschreibt der Bank das Eigentumsrecht an einem Wertgegenstand. Zu den Sachsicherheiten zählen zum Beispiel auch Hypotheken. Bei Personensicherheiten garantiert eine natürliche oder juristische dritte Person für die Erfüllung des Kredits im Falle der Nichtbedienung der Tilgungsraten. Ein Beispiel ist die Bürgschaft, bei der der Bürge im Falle der Zahlungsverweigerung oder -unfähigkeit des Schuldner die Schuld bei der Bank begleicht.

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