Bürgschaft, Bürgschaften - Kreditlexikon


Unter einer Bürgschaft versteht man einen Vertrag, der den Kreditgeber vor dem Verlust der Kreditsumme schützen soll. Der Bürge verpflichtet sich im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners für diese Kreditsumme aufzukommen. Banken fordern oftmals bei hohen Kreditsummen eine solche Bürgschaft als Sicherheit. Es gibt zahlreiche Varianten von Bürgschaften, die sich in einigen Details voneinander unterscheiden. Das Grundprinzip der Haftungsübertragung vom Hauptschuldner auf den Bürgen bleibt jedoch in allen Fällen gleich.
Eine gängige Variante einer Bürgschaft ist ein Aval. Hierbei übernimmt die Bank mögliche Forderungen des Vermieters in einem Mietverhältnis. Dieses Aval ersetzt somit eine Kaution, die den Vermieter vor Schäden seiner Immobilie durch den Mieter schützen soll.

Eine Bürgschaft erlischt nur unter bestimmten Bedingungen. Natürlich im Falle der Rückzahlung der Kreditsumme durch den Hauptschuldner oder falls der Gläubiger auf Inanspruchnahme des Bürgen verzichten möchte.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Weitere Artikel mit dem gleichen Anfangsbuchstaben:
Sie haben nicht die Informationen gefunden, die Sie gesucht haben? Bitte zögern Sie nicht, uns einen Hinweis zu senden oder ggf. einen Blick auf spezialisiertere Lexika aus und um den Finanzbereich zu werfen. Hier einige Vorschläge:
Kfz-Lexikon auf www.autoversicherung-online.info
Baufinanzierungs-Lexikon auf www.baufi-info24.de
Geldanlage-Lexikon auf www.tagesgeldkontovergleich.com
Sitemap | AGB & Impressum - © 2007 - 2011 Kredit-Engel.de