Bürgschaft, Bürgschaften - Kreditlexikon

Unter einer Bürgschaft versteht man einen Vertrag, der den Kreditgeber vor dem Verlust der Kreditsumme schützen soll. Der Bürge verpflichtet sich im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners für diese Kreditsumme aufzukommen. Banken fordern oftmals bei hohen Kreditsummen eine solche Bürgschaft als Sicherheit. Es gibt zahlreiche Varianten von Bürgschaften, die sich in einigen Details voneinander unterscheiden. Das Grundprinzip der Haftungsübertragung vom Hauptschuldner auf den Bürgen bleibt jedoch in allen Fällen gleich.
Eine gängige Variante einer Bürgschaft ist ein Aval. Hierbei übernimmt die Bank mögliche Forderungen des Vermieters in einem Mietverhältnis. Dieses Aval ersetzt somit eine Kaution, die den Vermieter vor Schäden seiner Immobilie durch den Mieter schützen soll.

Eine Bürgschaft erlischt nur unter bestimmten Bedingungen. Natürlich im Falle der Rückzahlung der Kreditsumme durch den Hauptschuldner oder falls der Gläubiger auf Inanspruchnahme des Bürgen verzichten möchte.

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