Privatkredit

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Ein Privatkredit ist ein Kredit, den man nicht gewerblich aufnimmt, sondern privat. Um einen Privatkredit beantragen zu können, muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt und kreditwürdig sein.

Vor Abschluss eines Kreditvertrages muss die Bonität des Antragstellers geprüft werden. Dies geschieht über die so genannte Schufaprüfung. Hierbei erhält der Kreditgeber eine Auskunft über die aktuelle „Schuldensituation“ des Antragstellers. Des Weiteren muss der Antragsteller seine Einkommensverhältnisse offenlegen. Meist verlangt das Kreditinstitut die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder die Jahresabrechnung. Als Kredite bezeichnet man Überlassungen von Geld und Sachen auf Zeit. Dabei muss stets der gleiche Gegenstand zurückgegeben werden. Es wird nur die Nutzung auf Zeit erlaubt.

Da es viele verschiedene Anbieter gibt, sollte der Verbraucher vorher unbedingt Vergleiche anstellen, um von den günstigsten Konditionen zu profitieren. Auch sollte darauf geachtet werden, dass Sondertilgungen möglich sind. Dabei wird dem Kreditnehmer gestattet, auch außerordentlich Geld zur Tilgung des Darlehens einzuzahlen. Ist dies der Fall, kann das Darlehen auch vorzeitig abgelöst werden. Dies bieten nicht alle Banken an.

Meist wird der Privatkredit in Form eines Ratenkredites aufgenommen. Dieser Ratenkredit wird mit festgelegten Raten und einer vereinbarten Laufzeit abgeschlossen. Die Laufzeit wird individuell eingerichtet. Sie beschreibt die Zeitspanne, in der die gesamte geliehene Summe nebst Zinsen zurückbezahlt werden muss. Der Zinssatz richtet sich vor allem nach der Laufzeit des Kredites. Die Laufzeit richtet sich nach der Höhe der aufgenommenen Summe sowie der vereinbarten Rückzahlungshöhe und beträgt in der Regel ein bis sieben Jahre.

Ein Privatkredit muss nicht grundsätzlich von einem Kreditinstitut eingeräumt werden. Ein Sachdarlehen kann zum Beispiel auch von Ihrem Nachbarn eingeräumt werden. Bei einer Warenfinanzierung schließt man einen Ratenkreditvertrag mit dem zuständigen Warenhändler ab.

Bei Krediten ohne Haftung der Kreditinstitute ist es üblich, zur Besicherung einen Eigentumsvorbehalt einzuräumen. Hierbei überzeugt sich der Kreditgeber von der Bonität des Schuldners, und die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Warenhändlers.

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