Darlehen - Kreditlexikon

Ein Darlehen ist die Überlassung von Geld oder verwertbaren Sachen auf Zeit durch den Darlehensgeber mit der Verpflichtung für den Darlehensnehmer, zu einem späteren, oft exakt fixierten Zeitpunkt das Geld (Gelddarlehen) zurückzuzahlen oder die Sachen (Sachdarlehen) in gleicher Güte, Art und Menge zurückzugeben. Die in der Praxis häufig vorkommende Darlehensart ist das Gelddarlehen.

Auch wenn im Sprachgebrauch zwischen einem Darlehen und einem Kredit unterschieden wird, handelt es sich doch bei jedem Darlehen um einen Kredit im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Im BGB wird der Ausdruck Darlehen verwendet (§§ 488ff BGB), während das KWG den Ausdruck Kredit geprägt hat. Unterschiedlich sind die Begriffe insoweit, als die Bezeichnung Kredit umfassender ist und sich nicht nur auf ein Gelddarlehen bezieht, sondern auch andere Kreditarten umfasst. Als Beispiel können der Akzeptkredit und der Avalkredit genannt werden. Demnach ist jedes Darlehen ein Kredit, aber nicht jeder Kredit ein Darlehen.

Im Alltag wurde ursprünglich eine langfristige Ausleihe mit Darlehen, eine kurz- oder mittelfristige Geldleihe mit Kredit bezeichnet. Doch inzwischen haben sich die Begriffe vermischt: Die Bezeichnung Immobilienkredit oder Hypothekenkredit ist ebenso geläufig wie der Ausdruck Immobiliendarlehen oder Hypothekendarlehen.

Ein Darlehen kann auch mündlich vereinbart werden. Lediglich bei Darlehen an private Verbraucher sind die Schriftform und bestimmte Inhalte vorgeschrieben (§§ 491ff BGB).

Darlehen respektive Kredite lassen sich nach unterschiedlichsten Kriterien unterscheiden. Möglich ist beispielsweise eine Eingruppierung nach Fristigkeiten (kurz-, mittel- oder langfristig) oder nach Verwendungsarten (Konsumentenkredite, Investitionskredite, Immobilienkredite, Effektenkredite, Avalkredite, Akzeptkredite und andere).Auch eine Unterscheidung nach Kreditnehmern (private Verbraucher, Unternehmen, Kommunen und andere) und nach der Art der Besicherung (Realkredite, Personalkredite, Kredite ohne besondere Sicherheitenvereinbarung) ist in der Praxis anzutreffen.

Für alle Kredite gilt im Normalfall, dass sie gegen ein Entgelt (Zinsen, Gebühren) zur Verfügung gestellt werden. Die Rückführung erfolgt bei den mittel- und langfristigen Krediten in der Regel in gleichbleibenden Annuitätenraten. Bei kurzfristigen Krediten kann die Rückführung oft variabel erfolgen; auch revolvierende Inanspruchnahmen sind häufig möglich (Dispositionskredit, Betriebsmittelkredit).

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