Die wichtigsten Versicherungen für Bauherren

Jeder Hausbauer muss in seiner Finanzplanung auch bestimmte Versicherungen berücksichtigen.

Die zwei „Muss“-Pfeiler jeder Bauherren-Versicherungen

Zu den zwei wichtigsten gehören die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauleistungsversicherung. Beide sind unbedingt notwendig. Da die Tarife, wie bei allen anderen Versicherungen auch, sehr unterschiedlich ausfallen, ist es sehr anzuraten, so viele Vergleiche wie möglich einzuholen. Dadurch können einem erhebliche Kosten erspart bleiben. Der günstigste Tarif, der in einem Test herauskam, liegt unter 100 Euro bei einem Eigenheim im Wert von 250.000 Euro.

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1.) Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Die Bauherrenhaftpflicht besteht meist nur über einen begrenzten Zeitraum. Nämlich nur dann, wenn die Bauzeit 2 Jahre nicht überschreitet. Ansonsten müsste der Bauherr selbst für entstandene Schäden aufkommen. Auch, falls er grob fahrlässig gehandelt hat. Weiterhin wird vom Versicherer überprüft, ob überhaupt ein Ersatzanspruch besteht, und bei Bedarf übernimmt er auch die Kosten einer außergerichtlichen Auseinandersetzung. Auch Pflichten, die der Bauherr während der Bauphase hat, (im Winter die Streupflicht) sind Bestandteil der Versicherungsleistung.

1.1) Versicherungen im Anschluss an die Bauherrenhaftpflicht

Wenn bei Beendigung der Bauzeit Risiken für den Haus- und Grundbesitzer entstehen, müssen diese dann entweder durch seine private Haftpflichtversicherung oder durch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Welche Versicherung abgeschlossen wird, hängt davon ab, ob die Immobilie vermietet oder vom Besitzer selbst bewohnt wird.

1.2) Kosten der Bauherrenhaftpflicht

Die Kosten der Versicherung sind abhängig von der Bausumme. Es fällt aber insgesamt nur ein einmaliger Betrag an. Allerdings sind doch einige wichtige Punkte zu beachten. Das günstigste ist eine hohe Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

1.3) Wichtige Hinweise zur Bauherrenhaftpflicht

Abgeschlossen werden sollte die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung bereits beim Grundstückskauf, zumindest aber dann sobald absehbar ist, dass das Haus nach zwei Jahren fertig gestellt ist. Bei kleineren Bauvorhaben ist zu prüfen, ob vielleicht auch die eigene private Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt. Das betrifft Bausummen von 10.000 bis 100.000 Euro.

Alle privaten Helfer die mit auf der Baustelle tätig sind müssen unbedingt bei einer Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Denn Arbeitsunfälle deckt die Bauherrenhaftpflicht nicht. Ganz wichtig ist auch, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft eingehalten werden.

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2.) Die Bauleistungsversicherung

Bei der zweiten Versicherung handelt es sich um die Bauleistungsversicherung. Diese haftet für Schäden, die während der Bauphase entstehen, wenn der Rohbau zerstört oder Material beschädigt wurde. Besteht kein Versicherungsschutz, kann es bei knapper Kalkulation den Bau und auch den gesamten Finanzierungsplan gefährden. Als Beispiele seien hier genannt Orkan, Überschwemmungen und auch andere Witterungseinflüsse. Natürlich werden noch weitere Ereignisse abgedeckt.

2.1) Wo die Bauleistungsversicherung nicht greift

Es gibt aber auch Schäden, für die die Versicherung nicht haftet oder nur bei entsprechender Zusatzvereinbarung. Bekannt ist wohl jedem der Pfusch am Bau. Dieser ist nicht Bestandteil der Versicherung. Auch Feuerschäden wie Brände müssen gesondert durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Am besten wird sie bereits vor Baubeginn abgeschlossen. Dann sind Brandschäden am Rohbau bereits innerhalb der Bauzeit für ein halbes bis ein Jahr beitragsfrei mitversichert.

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