Akkreditiv - Kreditlexikon

Ein Akkreditiv stellt eine vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstituts an einen Importeur dar, bei Vorlage der vereinbarten Dokumente dem Exporteur Zahlung zu leisten. Es ist daher ein abstraktes und selbstschuldnerisches Zahlungsversprechen. Beteiligte an einem Akkreditivauftrag sind der Auftraggeber, die eröffnende und die avisierende Bank sowie der Begünstigte.

Der Auftraggeber beauftragt seine Bank (die eröffnende Bank) das Akkreditiv zugunsten des Exporteurs zu eröffnen. Die Bank gibt daraufhin ein Zahlungsversprechen an den Exporteur ab. Die avisierende Bank gibt dem Exporteur das Akkreditiv bekannt, geht aber selbst keine Verpflichtung ein. Es gibt verschiedene Arten von Akkreditiven. Man unterscheidet zwischen widerruflichen und unwiderruflichen und zwischen übertragbaren und nicht übertragbaren Akkreditiven. Die erforderlichen Dokumente sind häufig Konnossemente, Handelsrechnungen, Versicherungsbelege und sonstige Transportbelege.

Der Exporteur profitiert durch das Abschließen eines Akkreditivs, da er von der Bank ein Zahlungsversprechen bekommt, dass er ungeachtet der Interessen des Importeurs durchsetzen kann. Die Vorteile für den Importeur liegen darin, dass er erst nach Vorlage akkreditivkonformer Dokumente die Zahlung leisten muss.

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